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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019 für Einfuhren aus Russland, Südkorea und Malaysia. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/566 eingeführt wurden. Im Juli 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 11. April 2024 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Das "Defence Committee of the steel butt-welding fittings industry of the European Union" hat den Antrag auf Einleitung gestellt. 

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Gegenstand der Untersuchung sind Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98). 

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (9. April 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.

Quellen:

  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 246 vom 13. Juli 2023, S. 9.
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung; ABl. C vom 9. April 2024 (C/2024/2500). 

Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019

Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 11. April 2019 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia ein.

Die Einführung erfolgt nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Das Verfahren gegenüber der Türkei wird eingestellt. Die bisher geltenden Antidumpingzölle auf Waren mit Ursprung in der Türkei werden aufgehoben.

Betroffene Ware

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 93 11, ex7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98).

Antidumpingzölle

Die endgültigen Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, betragen: 

  • Malaysia: 75 Prozent
  • Russland: 23,8 Prozent
  • Südkorea: 44 Prozent

Für zwei malaysische sowie ein südkoreanisches Unternehmen bestehen unternehmensspezifische Zollsätze. 

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2019/566; ABl. L 99 vom 10. April 2019, S. 9.

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die vorherigen Antidumpingmaßnahmen wurden eingeführt mit

  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1283/2014, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/306, betreffend die Einfuhren aus Korea und Malaysia und
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 78/2013 betreffend die Einfuhren aus Russland und der Türkei.

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2017 das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen gegenüber Russland zum 31. Januar 2018 sowie der Maßnahmen gegenüber Südkorea und Malaysia zum 29. Januar 2018 angekündigt. 

Nachdem das "Defence Committee of the Steel Butt-Welding Fittings Industry" einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung eingereicht hatte, leitete die Kommission eine solche Auslaufüberprüfung ein.

Quellen:

  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung; ABl. C 31 vom 27. Januar 2018, S. 16.
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens (Russland); ABl. C 146 vom 11. Mai 2017, S. 9.
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens (Südkorea, Malaysia); ABl. C 214 vom 4. Juli 2017, S. 8.
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