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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China

Die EU-Kommission teilt mit, dass Einfuhren von E-Autos zollamtlich erfasst werden. Das kann nach Abschluss des Antisubventionsverfahrens zu rückwirkenden Ausgleichszöllen führen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Einfuhren von Elektroautos mit Ursprung in China werden ab 7. März 2024 für eine Dauer von neun Monaten zollamtlich erfasst. Betroffen sind neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt sind, und ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Die Fahrzeuge werden derzeit unter dem KN-Code 8703 80 10 eingereiht. Motorräder sind ausgenommen.

Die EU-Kommission führt aktuell eine Antisubventionsuntersuchung durch. Nachdem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Antisubventionsverfahren bereits am 13. September 2023 in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union angekündigt hatte, veröffentlichte die EU-Kommission die formale Einleitungsbekanntmachung im Oktober 2023. 

Ausgleichszölle können rückwirkend erhoben werden

Während der Untersuchung ist es möglich, eine zollamtliche Überwachung der Einfuhren anzuordnen. Führt die EU nach Abschluss der Untersuchung Ausgleichszölle ein, können diese ab dem Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung rückwirkend angewendet werden. 

Hintergrund der zollamtlichen Erfassung ist eine signifikante Erhöhung der Einfuhrmenge im Zeitraum von Oktober 2023 bis Januar 2024. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beobachtete die EU-Kommission einen Anstieg von 14 Prozent. Im Ergebnis kann die Einfuhr subventionierter Elektrofahrzeuge negative Auswirkungen auf Unionshersteller haben und eine entsprechende wirtschaftliche Schädigung verursachen. 

Die Untersuchung wurde von Amts wegen eingeleitet. Das bedeutet, dass die EU-Kommission das Antisubventionsverfahren selbst eröffnet und nicht wie in den meisten Fällen auf Antrag des betroffenen Wirtschaftszweiges. Aus Sicht der Kommission liegen ausreichende Informationen und Beweise dafür vor, dass Hersteller von Elektrofahrzeugen mit Ursprung in China Subventionen erhalten. Dadurch werde der Wirtschaftszweig der Union geschädigt. 

So sieht der weitere Zeitplan aus

Interessierte Parteien hatten nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung 37 Tage lang Zeit, Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit vor Abschluss des Verfahrens, vorläufige Maßnahmen einzuführen. In der Regel geschieht dies spätestens neun Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/785 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 6. März 2024
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 4. Oktober 2023, S. 160.
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