EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
E-Commerce: Zölle auf Kleinsendungen
Die EU führt einen Zoll auf Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro ein.
19.02.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU führt einen Zollsatz von drei Euro auf E-Commerce-Pakete mit einem Gesamtwert von weniger als 150 Euro ein. Der Zollsatz gilt ab 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 pro Ware in einer Sendung.
Grund für die Einführung ist die steigende Anzahl von Kleinsendungen, die aus Drittländern direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer führt. Zudem gibt es Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher sowie eine beträchtliche Zahl an Betrugsfällen.
Die Regelung ist als befristete Übergangslösung vorgesehen. Mit Inkrafttreten der EU-Zollreform soll eine Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete eingeführt werden. Wenn die EU-Kommission jedoch feststellt, dass die zentrale IT-Infrastruktur bis zum 1. Juli 2028 nicht betriebsbreit sein wird, können die Übergangsmaßnahmen verlängert werden. Bisher waren Pakete im Wert von weniger als 150 Euro zollfrei. Diese de-minimis-Regelung soll im Rahmen der EU-Zollreform entfallen.
Quellen:
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 hinsichtlich der Abschaffung schwellenbasierten Zollbefreiung; ABl. L vom 18. Februar 2026;
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 15. Dezember 2025.