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Zollbericht EU Exportkontrolle

EU-Konsultation zu Ausfuhrbeschränkungen für Aluminiumschrott

Frist für Rückmeldungen ist der 31. Januar 2026.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU-Kommission führt aktuell eine Konsultation zu Aluminiumschrott durch. Die Konsultation betrifft die Frage, ob die EU Handelsbeschränkungen einführen sollte, beispielsweise Ausfuhrzölle oder Zollkontingente. Die EU-Kommission kündigte für das zweite Quartal 2026 einen Gesetzentwurf an, der das Feedback aus der Konsultation berücksichtigen wird. 

Die Konsultation richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die an der Aluminiumwertschöpfungskette beteiligt sind. Dazu gehören Aluminiumschrottsammler, Recyclingunternehmen, Händler, Einführer, Aluminiumhersteller (einschließlich Hütten und Raffinerien), Logistikdienstleister, Zollagenten, EU-Industrieverbände sowie Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Die Konsultation ist Teil des EU-Aktionsplans für Stahl und Metalle. Ziel ist es, eine ausreichende Versorgung mit Aluminiumschrott sicherzustellen. Hohe Preise für Aluminiumschrott verbunden mit steigenden Ausfuhren aus der EU gefährden laut EU-Kommission europäische Hersteller und unterlaufen die Ziele der EU in Bezug auf Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit. Aluminium wird im Rahmen der Verordnung der EU zu kritischen Rohstoffen als strategisch eingestuft. 

Rückmeldungen sind bis 31. Januar 2026 über die Webseite der EU-Kommission möglich: 
EU-Aluminiumsektor – Handelsmaßnahme zur Gewährleistung der ausreichenden Verfügbarkeit von Aluminiumschrott auf dem EU-Markt

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