Zollbericht Deutschland Exportkontrolle
Fachtechnische Entwicklungen im Blick behalten
Die technische Beurteilung von Ausfuhrvorhaben
05.01.2026
Von Dr. Achim Kampf | Bonn
Der zweite Teil des Exporttages beginnt mit der für die Exportkontrolle neben der juristischen Einordnung eines Vorgangs nicht minder wichtigen technischen Beurteilung.
Dr. Thomas Jennen, Leiter der mit fachtechnischen Fragen befassten Abteilung 3 im BAFA geht auf die optimierte Antragstellung im Bereich des Technologietransfers ein. Unter Technologie versteht man spezifisches Wissen, das für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produktes erforderlich ist. Enthalten ist dieses Wissen in technischen Unterlagen oder in technischer Unterstützung. Exportkontrollrechtlich relevant ist die Technologie, wenn sie einen Bezug zu gelisteten Gütern aufweist. Die Kontrolle der Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der von den Kategorien 1 bis 9 erfassten Güter der Gattung E des Anhangs I der Dual Use Verordnung unverzichtbar ist, richtet sich nach der Allgemeinen Technologieanmerkung dieses Anhangs. Unverzichtbar ist die Technologie, wenn sie dafür verantwortlich ist, dass die Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen des Produktes erreicht oder überschritten werden. Wichtig ist zu beachten, dass die Ausfuhr von Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von erfassten Gütern unverzichtbar ist, auch dann einer Kontrolle unterliegt, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist. Keiner Kontrolle unterliegt eine solche Technologie dann, wenn sie das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde. Dies gilt auch, wenn die Güter nicht in den Kategorien erfasst sind. Keiner Kontrolle unterliegen allgemein zugängliche Informationen, wissenschaftliche Grundlagenforschung oder die für Patentanmeldungen erforderlichen Informationen. Abschließend weist Jennen auf erforderliche Angaben für die Antragsbearbeitung hin. Hierzu gehören auch Angaben dazu, ob die Herstellungstechnologie bereits beim Empfänger vorhanden ist und wie der Stand der Technologie im Empfängerland ist.
Änderungen der Dual-Use-Güterliste
Dr. Alexia Ohleier, Referentin im Referat 321 (technische Grundsatzfragen – Verfahren, Güteristen und Regime) stellt die Änderungen der Güterliste des Anhangs I der Dual Use Verordnung vor. Hervorzuheben sind verschiedene Änderungen der Begriffsbestimmungen wie neue globale Definitionen für Satellit, Raumsonde und Raumfähre und eine neue 500er Reihe. Diese betrifft Güter der additiven Fertigung, der Halbleiterindustrie, Quantenanwendungen und Güter mit Bezug zu KI. Die EU beabsichtigt damit, für ihr Gebiet einheitliche Kontrollen für die Güter zu etablieren, zu denen es in den multilateralen Exportkontrollregimen aufgrund des Konsensprinzips bislang zu keiner Einigung kam. In der ersten Jahreshälfte 2026 ist ein Update der nationalen Ausfuhrliste, in der 2. Jahreshälfte ein weiteres Update des Anhangs I der Dual Use Verordnung geplant. Das BAFA informiert auf seiner Homepage fortlaufend über die diesbezüglichen Entwicklungen und hält die Güterlisten zum Abruf bereit.