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Terrorismusbekämpfung - Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002

Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen. Sie gelten für Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU verlängert die bestehenden Sanktionen um ein weiteres Jahr bis zum 31. Oktober 2024. 

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält eine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. Dieser Anhang wird regelmäßig aktualisiert. 

Quelle:

  • Pressemitteilung des Rats vom 23. Oktober 2023; 
  • Beschluss (GASP) 2023/2231 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen; ABl. L vom 24. Oktober 2023 (2023/02231).
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