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Rechtsmeldung Finnland Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Die Reform des finnischen Arbeitsrechts geht weiter

Die finnische Regierung möchte das Arbeitsrecht flexibler gestalten. So sollen Barrieren für die Beschäftigung abgebaut werden.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das finnische Arbeitsrecht unterliegt derzeit einem Wandel. Nachdem bereits Änderungen im Kündigungsrecht verabschiedet wurden (Gesetzentwurf HE 158/2025 - siehe hierzu die GTAI-Rechtsmeldung vom 12.11.2025), soll jetzt vermittels des Gesetzentwurfs HE 199/2025 vom 15. Januar 2026 eine weitere Liberalisierung folgen.

Erstmals sollen befristete Verträge ohne sachlichen Grund generell zulässig sein, wenn es sich um den ersten Vertrag zwischen den Parteien handelt oder mindestens zwei Jahre seit dem letzten Vertrag vergangen sind. Maximal drei befristete Verträge sollen möglich sein, die Gesamtdauer soll maximal ein Jahr betragen.

Die Pflicht zur Wiedereinstellung (takaisinottovevollisuus) betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer (siehe Kapitel 6 § 6 des finnischen Arbeitsvertragsgesetzes) soll auf Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten beschränkt werden. Diese Pflicht besteht, wenn Arbeitgeber - abhängig von der Dauer der beendeten Beschäftigung - vier / sechs Monate nach Vertragsende wieder Bedarf für die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit haben. Hier können allerdings eventuell anwendbare Tarifverträge etwas Abweichendes regeln.

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