Rechtsmeldung Finnland Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Finnland will den Kündigungsschutz lockern
Die finnische Regierung legt dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der schon zum 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte.
12.11.2025
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Die finnische Regierung möchte das Arbeitsvertragsgesetz (Työsopimuslaki) vom 26. Januar 2001 ändern. Dadurch sollen Kündigungen, die durch die Person des Arbeitnehmers begründet sind, erleichtert werden.
Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn Arbeitnehmer ihre Pflichten schwerwiegend verletzen oder vernachlässigen oder wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen (Kapitel 7 § 2 des Arbeitsvertragsgesetzes).
Gegenwärtig müssen für eine solche Kündigung ein sachlicher und gewichtiger (asiallisen ja painavan) Grund vorliegen. Zukünftig soll es genügen, wenn ein sachlicher Grund (asiallisen syy) vorliegt.
Ebenfalls eingeschränkt wird die Verpflichtung der Arbeitgeberseite, die Zuweisung einer anderen Aufgabe eines anderen Arbeitsplatzes zu prüfen, wenn so eine Kündigung vermieden werden könnte.
Nicht ändern soll sich das Erfordernis zu einer wertenden Gesamtbetrachtung sowie einer Abmahnung, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
Auch wenn die vorgeschlagene Änderung Gesetz wird, ist zu bedenken, dass es Tarifverträge geben mag, die strengere Regelungen für die Kündigung enthalten. Diese würden weitergelten.