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Digital Health

Frankreich treibt die Entwicklung seines E-Health-Sektors voran. Die Aufnahme ins Erstattungssystem aber bleibt für Jungunternehmen schwierig.  

Frauke Schmitz-Bauerdick

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Paris

Der französische Staat und die Gesundheitseinrichtungen des Landes nehmen die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit großem Elan in Angriff. Die Digitalisierung von Krankenhausverwaltung und Behandlung soll wichtiger Bestandteil werden, um Klinikabläufe zu vereinfachen, Ärzte und Pflegepersonal zu entlasten und die Behandlungsqualität zu verbessern. Insbesondere in ländlichen, teils geringversorgten Gebieten sollen telemedizinische Anwendungen wie Telekonsultationen und Telemonitoring zu Pfeilern der Gesundheitsversorgung werden. 

Elektronische Patientenakte auf dem Weg zum Alltag

Die elektronische Patientenakte ist in Frankreich bereits digitale Realität. Im Februar 2022 hat die Regierung das Portal "Mon Espace Santé" eingeführt, einen kostenfreien und freiwilligen Service, der es allen in Frankreich krankenversicherten Personen ermöglicht, ihre Krankendaten zentral und gesichert abzulegen und für behandelnde Ärzte zugänglich zu machen. Drei Jahre nach Start des Programms haben im Februar 2025 nach Angaben der staatlichen Krankenkasse Assurance Médicale (Ameli) rund 17 Millionen Versicherte ein Profil angelegt und der Speicherung ihrer Daten und Krankenakten zugestimmt. 

Mehr Erfolg aber hat der französische und mittlerweile international renommierte Anbieter Doctolib. Ende 2024 verfügten bereits 47 Millionen Franzosen über ein aktives Doctolib-Konto, so das Unternehmen. Damit hat Doctolib annähernd dreimal so viele registrierte Nutzer wie der staatliche Service "Mon Espace Santé". Allerdings gerät Doctolib aufgrund seiner dominanten Position zunehmend in die Kritik. 

Erstattung digitaler Gesundheitsleistungen bleibt schwierig

Auch telemedizinische Dienstleistungen werden allmählich zum Alltag, jedoch werden sie insbesondere im ländlichen Raum weniger genutzt als erhofft. Das Erstattungssystem von telemedizinischen Leistungen ist in weiten Bereichen noch im Entwicklungsstadium. Zwar sind Telekonsultationen seit dem Jahr 2018 erstattungsfähig und auch Leistungen aus dem Bereich Telemonitoring sind zum September 2023 in das allgemeine Erstattungsregime aufgenommen worden. Die Sozialversicherungen erstatten bislang aber lediglich Telemonitoring-Leistungen für die Indikationen Herzinsuffizienz, diabetische Nierenerkrankungen, respiratorische Insuffizienz, implantierbare Herzprothesen und Onkologie. 

Außerhalb dieser regulierten Bereiche ist die Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen als erstattungsfähige Leistung schwierig. Das PECAN (prise en charge anticipée numérique) -Verfahren bietet die Möglichkeit, digitale medizinische Innovationen außerhalb der geregelten Klassifizierungen für ein Jahr in den Kanon erstattungsfähiger Leistungen aufzunehmen. Der Erstattungshöchstbetrag liegt bei bis zu 800 Euro pro Patient und Jahr. Um die Anerkennung auch grenzüberschreitend zu erleichtern, haben Deutschland und Frankreich im Juni 2025 ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. Ziel ist eine einheitliche und schnellere Bewertung von E-Health-Produkten. Denn für die Zulassung und vor allem Vergütung von medizintechnischen und Digital-Health-Produkten gelten bislang national unterschiedliche Zertifizierungs- und Erstattungsverfahren. 

Künstliche Intelligenz wird zum Must-have

Die Branchenvereinigung France Biotech, die Unternehmen aus dem Bereich Medizintechnik und Digital Health vereinigt, sieht in den kommenden Jahren viel Potenzial für den Digital Health Bereich. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die digitale Gesundheitswende wird darin bestehen, die Datenqualität sowie die Interoperabilität und Kompatibilität verschiedenster digitaler Anwendungen sicherzustellen. Auch der Cyberschutz wird in Zukunft noch dringlicher werden, als dies ohnehin schon der Fall ist. Denn bereits heute sind französische Krankenhäuser regelmäßig Opfer von Cyberangriffen

Generative KI-Anwendungen gelten zudem als Werkzeug, um in Zukunft den administrativen Pflege- und Behandlungsalltag zu erleichtern. Und im Bereich Telemonitoring dürfte der Bedarf an Anwendungen auf der Basis von miniaturisierten Sensoren mit künstlicher Intelligenz steigen. Der Staat schiebt die Einbindung von künstlicher Intelligenz bei telemedizinischen Anwendungen an. So hat er im Juli 2025 im Rahmen seines Plans "KI wagen" ("Osez l'IA") 250 Millionen Euro an Förderung für KI-basierte medizinische Anwendungen reserviert.  

Auch bei konkreten Anwendungen sieht France Biotech großes Potenzial. Digitale Zwillinge werden in Zukunft Organe, Körperteile oder Prothesen, aber auch Krankenhausabläufe darstellen. Insbesondere im Bereich der Onkologie gewinnt die Entwicklung von digitalen Plattformen für die Längsschnittüberwachung von Patienten an Bedeutung. Im Bereich bildgebender Verfahren erwartet French Healthtech Entwicklungsmöglichkeiten für mobile, hybride, multimodale und bildgesteuerte Therapieverfahren, die mit Softwarelösungen für die Datenanalyse gekoppelt sind. 

Start-ups fürchten Kürzung von Förderungen

Der Staat treibt die Entwicklung einer E-Health-Infrastruktur voran. Ziel ist, eine eigene E-Health-Industrie mit internationalem Führungsanspruch zu etablieren. Bei der Entwicklung des Sektors kann das Land auf eine starke und schnell wachsende Unternehmens- und Start-up-Szene zurückgreifen. 450 Unternehmen waren laut French Biotech im Jahr 2024 im Bereich E-Health und KI tätig. Allerdings leiden die Branchenstart-ups 2025 unter wachsenden Finanzierungsproblemen. Damit gewinnen staatliche Fördermittel wie die Steuergutschrift "Crédit Impôt Recherche (CIR)" für Forschungstätigkeiten an Gewicht. Allerdings ist bislang nicht sicher, inwieweit Steuerförderungen auch in Zukunft noch beibehalten werden können.  

Der Innovationsförderplan France 2030 unterstützt die Entwicklung innovativer Digitalprojekte im Gesundheitsbereich mit 650 Millionen Euro. Zudem unterstützt die staatliche Banque Publique d'Investissement die Branche mit eigenen Finanzierungsprogrammen. Zwischen 2025 und 2029 will die BPI 10 Milliarden Euro in den Großbereich Gesundheit fließen lassen. 

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