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Recht kompakt | Frankreich | Sicherheitsbestimmungen

Frankreich: Arbeitsschutz

Bei der geschäftlichen Tätigkeit in Frankreich haben deutsche Unternehmen die nationalen Bestimmungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu beachten. Ein erster Überblick.

Von Nadine Bauer, Katrin Grünewald, Dr. Achim Kampf | Bonn

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu sorgen. Dabei hat er die berufsbedingten Risiken zu beachten. So muss er die Mitarbeitenden für bestimmte Arbeiten mit einer Schutzausrüstung ausstatten und im Einzelnen näher festgelegte Schutzmaßnahmen beachten. Insbesondere können sich spezielle Anforderungen aus einschlägigen Branchentarifvertägen ergeben. Details sind auf der Internetseite des französischen Arbeitsministeriums in der Rubrik Santé au travail abrufbar. 

Sind entsandte Arbeitnehmende bereits in Deutschland einem höheren berufsbedingten Risiko ausgesetzt, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass sie bereits in Deutschland arbeitsmedizinisch untersucht wurden und diese Untersuchung der in Frankreich geforderten Untersuchung gleichwertig ist.  

Umfangreiche Informationen zur Arbeitssicherheit in Frankreich enthält der Länderbericht Frankreich des Portals 21.

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