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Usbekistan: Arbeitsrecht
Usbekistan hat 2023 das Arbeitsrecht modernisiert und das Arbeitsverhältnis flexibilisiert. (Stand: 10.10.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Beschäftigung von usbekischen und ausländischen Staatsangehörigen wird durch das Arbeitsgesetzbuch (Mehnat kodeksi) vom 30. April 2023 geregelt. In 2023 erfuhr das Gesetzbuch eine große Reform. Die zahlreichen Änderungen und Neuerungen passen das nationale Recht an international übliche Standards und modernisieren und flexibilisieren das Arbeitsverhältnis. Usbekistan hat bisher 25 Übereinkommen zu Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert.
Nationale Gesetze "Über die Beschäftigung der Bevölkerung" und "Über Gewerkschaften, Rechte und Garantien ihrer Tätigkeit" sowie die das Arbeitsschutzgesetz ergänzen die arbeitsrechtlichen Vorschriften. Arbeitsverhältnisse, die nicht durch die Gesetzgebung oder andere Verordnungen geregelt werden, werden durch Tarifverträge oder Individualverträge geregelt.
Die Einhaltung der Vorschriften überprüft das Ministerium für Beschäftigung und Armutsbekämpfung den Bereich sowie die staatliche Arbeitsinspektion.
Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten
Die Arbeitsverträge müssen den in der Gesetzgebung der Republik Usbekistan festgelegten Standards entsprechen. Die Modalitäten zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen sind im Kapitel 12 (Art. 103 ff.) geregelt. Der Vertrag ist schriftlich in mindestens zwei Exemplaren abzuschließen und sofern vorhanden mit einem Firmenstempel zu versehen.
Obwohl befristete Verträge vom Gesetz vorgesehen werden, stellen unbefristete Verträge in Usbekistan den Regelfall dar.
Die Arbeitgeber sind berechtigtet die gewissenhafte Erfüllung der Arbeit und die Einhaltung interner Vorschriften verlangen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf faire Behandlung, fristgerechte Zahlung des Arbeitsentgelts, auf bezahlten Urlaub sowie auf Maßnahmen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Möglichkeit zu Fernarbeit beziehungsweise Homeoffice möglich.
Die reguläre Arbeitswoche umfasst bis zu 40 Stunden. Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Mindesturlaub von 15 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die Vereinbarung zur Probezeit ist zulässig; die Dauer beträgt in der Regel bis zu drei Monate, bei leitenden Angestellten bis zu sechs Monate.
Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Usbekistan – unter anderem zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung sowie zur Rechtspraxis – sind im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Usbekistan abrufbar.
Zahlung des Mindestlohns ist verpflichtend
Die Arbeitgeber in Usbekistan sind verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen. Die Pflicht gilt unabhängig der Rechtsform und der Art des Arbeitsverhältnisses. Der Mindestlohn bildet die untere Grenze der Entlohnung im Privatsektor. Er wird regelmäßig, zumeist ein- bis zweimal im Jahr angepasst. Seit dem 1. August 2025 beträgt der Mindestlohn 1.271.000 Usbekistan-Sum.
In der Praxis wird der Mindestlohn als Berechnungsgröße zur Berechnung des zu zahlenden Tariflohns nach Branche und Arbeitsfunktion genutzt. Außerdem dient der Mindestlohn als Berechnungsgrundlage für:
- Höhe der Beamtengehältern;
- Einkommensteuervergünstigungen;
- bestimmte festgelegte Abzüge.
Anhand des Mindestlohns wird auch die soziale Unterstützung für Familien und die Höhe des Arbeitslosengeldes ermittelt.
Wichtiger Hinweis
Eine Indexierung des Arbeitsentgelts in Fremdwährung ist zwar üblich. Seine Auszahlung muss jedoch zwingend in nationaler Währung erfolgen.
Beschäftigung von Ausländern
Ausländische Staatsangehörige brauchen eine Arbeitserlaubnis, die entweder über eine Genehmigung der Agentur für Migration vergeben wird oder aufgrund eines unbefristeten Aufenthaltstitels existiert. Dies gilt nicht für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Einkommen ab 30.000 US-Dollar (US$) oder bei bestimmten Investitionssummen. Um die Beantragung der Arbeitserlaubnis kümmert sich der Arbeitgeber:
- Antrag über mygov.uz oder persönliche Vorsprache bei der Agentur für Migration;
- Entrichtung von Bearbeitungsgebühren;
- Die Agentur leitet den Antrag an weitere zuständige Behörden;
- Bei positivem Bescheid, zahlt der Arbeitgeber eine Verwaltungsgebühr;
- Anmeldung des Arbeitnehmers und Bestätigung bei mygov.uz.
Auf my.gov.uz ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner hinterlegt.
Beschäftigung usbekischer Arbeitnehmer bei einer ausländischen Zweigniederlassung
Wenn eine ausländische Zweigniederlassung oder eine Filiale usbekische Arbeitnehmer beschäftigt dann ist eine Reihe an Anforderungen zu beachten. Bei der Einstellung ist die Muttergesellschaft verpflichtet folgendes durchzuführen:
- Überprüfung der Dokumente;
- Abschluss eines Arbeitsvertrages und Aufbewahrung in der Zweigniederlassung;
- Vorlage des Arbeitsbuches oder Bescheinigungen vom vorherigen Arbeitgebers. Wenn ein usbekischer Mitarbeiter Berufsanfänger ist, muss die Repräsentanz ein neues Arbeitsbuch für ihn ausstellen;
- Anordnung über die Beschäftigung;
- Information über die Arbeitsbedingungen, Risken von Berufskrankheiten etc., Leistungen etc.
- Information über die internen Arbeitsvorschriften und Bestätigung der Einweisung
Liste der erforderlichen Beschäftigungsunterlagen
Reisepass oder ein Ausweis;
Beschäftigungsbuch (außer für Personen, die zum ersten Mal eingestellt wurden);
Militärausweis oder Registrierungsbescheinigung (für wehrpflichtige Personen);
Abschlusszeugnis einer höheren oder sekundären spezialisierten Berufsbildungseinrichtung;
TIN (Steueridentifikationsnummer);
INPS (Individuelles kumulatives Rentenkonto).
Zum Thema:
- GTAI-Bericht Steuern in Usbekistan
- GTAI-Bericht Entsendung nach Usbekistan