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Rechtsmeldung | Thailand | Arbeitsrecht

Änderungen im Arbeitsrecht: Mehr Mutterschutz in Thailand

Am 7. Dezember 2025 werden Änderungen im thailändischen Arbeitsgesetz (Labour Protection Act, LPA) in Kraft treten. Sie betreffen insbesondere Regelungen zum Mutterschaftsurlaub.

Von Julia Merle | Bonn

Zu den mittlerweile 9. Anpassungen des LPA zählen unter anderem diese: 

Bislang betrug der gesetzliche Mutterschaftsurlaub pro Schwangerschaft nach Sec. 41 LPA seit der Gesetzesänderung 2019 bis zu 98 Tage mit einer vollen Lohnfortzahlung von 45 Tagen (Sec. 59 LPA). Dieser wird nun erhöht auf einen gesetzlichen Anspruch von bis zu 120 Tagen Mutterschaftsurlaub und einer Fortzahlung der Vergütung bis zu 60 Tage.

Dem Partner stehen in Zukunft ebenfalls bis zu 15 Tage Vaterschaftsurlaub zu. Dieser zum vollen Tagessatz bezahlte Urlaub ist binnen 90 Tagen ab Geburt des Kindes zu nehmen.

Bei einer Erkrankung des Neugeborenen, die möglichweise zu Komplikationen führt, können weibliche Angestellte künftig mit entsprechendem Nachweis im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub weitere 15 Tage Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit zur Zahlung des halben regulären Tageslohns verpflichtet.

Außerdem müssen Arbeitgeber mit mindestens 10 Beschäftigten fortan einen jährlichen Bericht über die Arbeitsbedingungen bei der zuständigen Behörde (Department of Labour Protection and Welfare) einreichen.

Das Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1998 war zuvor zuletzt im Jahr 2023 angepasst worden.

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