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Rechtsmeldung | Golfkooperationsrat | Internationale Übereinkommen

Rechtsvereinheitlichung im Golfkooperationsrat

Seit über 40 Jahren besteht der regionale Zusammenschluss von sechs arabischen Golfstaaten. Was bedeutet dies aus rechtlicher Perspektive?

Von Jakob Kemmer | Bonn

Der Golfkooperationsrat wurde als internationale Organisation am 25. Mai 1981 von Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet. Er zählt damit alle Staaten der Arabischen Halbinsel, mit Ausnahme der Republik Jemen, zu seinen Mitgliedern.

Auch wenn die Gründung des Golfkooperationsrates ursprünglich politisch motiviert war, spielen heute in erster Linie andere Faktoren eine Rolle. Denn bereits die Gründungscharta gibt die wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Integration der Mitgliedstaaten vor. Insbesondere Artikel 4 der Charta spricht von einer gemeinsamen Handels- und Zollpolitik.

Oberstes Ziel der Staatengemeinschaft ist aber die Diversifizierung der sechs Volkswirtschaften und deren Unabhängigkeit vom Öl und Gas. Dazu wurde im Jahr 1981 das einheitliche Wirtschaftsabkommen geschlossen.

Mehr über den Golfkooperationsrat und die voranschreitende rechtliche Integration seiner Mitglieder erfahren Sie in unserem Fact Sheet zu diesem Thema. Es gibt Ihnen einen ersten Überblick über den gemeinsamen Binnenmarkt, einheitliche Investitionsstandards oder auch über gemeinsame GCC-Abkommen im Patent- und Steuerrecht sowie auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit.

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