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Branchen | Griechenland | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

In Griechenland gelten die EU-Regeln. An den Grenzen werden stichprobeartige Kontrollen durchgeführt.

Von Michaela Balis | Athen

Keine Beschränkungen für deutsche Produkte

In Griechenland gelten die in der Europäischen Union üblichen lebensmittel- und verpackungsrechtlichen Bestimmungen und veterinärrechtlichen Regelungen. Deutsche Lebensmittel und Getränke können ohne weitere Registrierung oder Zertifizierung eingeführt werden.

An den Grenzübergängen sind die Behörden des griechischen Ministeriums für Agrarwirtschaft und Lebensmittel und der kommunalen Selbstverwaltung zuständig für die Kontrolle der Importe. Sie führen stichprobeartige Prüfungen durch.

Die griechische Behörde für die Lebensmittelkontrolle (EFET, Hellenic Food Authority) unter der Aufsicht des griechischen Ministeriums für Agrarwirtschaft und Lebensmittel setzt unter anderem die Qualitätsstandards für die Lebensmittel, die in Griechenland vertrieben werden dürfen und für die Produktionssysteme. Außerdem übernimmt und koordiniert der EFET die Kontrollen der Importe, der Exporte sowie der Produktionsverfahren.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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