Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Guinea | UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht in Guinea

Guinea ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 23. Januar 1991 beigetreten.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist für Guinea am 1. Februar 1999 in Kraft getreten. Für Deutschland ist das Übereinkommen bereits am 1. Januar 1991 in Kraft getreten (siehe CISG-Statustabelle). Das bedeutet, dass das Übereinkommen sowohl beim Verkauf von Deutschland nach Guinea als auch von Guinea nach Deutschland anwendbar ist, sofern die Vertragsparteien es nicht ausdrücklich ausschließen. 

Guinea ist darüber hinaus dem Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf vom 14. Juni 1974 (Convention on the Limitation Period in the International Sale of Goods; in geänderter Fassung 1980) beigetreten. Das Übereinkommen ist für Guinea am 1. August 1991 in Kraft getreten. Deutschland ist hingegen nicht Vertragsstaat dieses Übereinkommens (siehe Statustabelle).

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.