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Zentralamerika: Datenschutz und KI
Derzeit existiert in Guatemala, Honduras und Panama kein eigenständiges, umfassendes Gesetz, das sich speziell mit künstlicher Intelligenz befasst. (Stand: 18.02.2026)
Von Jan Sebisch | Bonn
Datenschutz
Guatemala
In Guatemala existiert derzeit kein eigenständiges, umfassendes Datenschutzgesetz vergleichbar mit der DSGVO. Der Schutz personenbezogener Daten ergibt sich aus einzelnen verfassungsrechtlichen Regelungen, etwa dem Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, sowie aus speziellen Vorschriften wie dem Gesetz über den freien Zugang zu öffentlichen Informationen (Ley de Acceso a la Información Pública – Decreto 57-2008). Dieses regelt jedoch primär den Umgang staatlicher Stellen mit Daten. Für den privaten Sektor fehlt ein einheitlicher, systematischer Rechtsrahmen zum Datenschutz.
Honduras
Honduras hat kein umfassendes Datenschutzgesetz. Der Schutz personenbezogener Daten stützt sich unter anderem auf die Verfassung. Art. 182 der Verfassung räumt in diesem Rahmen jeder Person das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen, die Informationen enthalten, die der persönlichen Ehre und der Privatsphäre der Familie schaden können. Ergänzend dazu regelt das Gesetz zur Transparenz und zum Zugang zu öffentlichen Informationen (Decreto 170-2006) den Umgang staatlicher Stellen mit Daten und schützt personenbezogene Daten vor unbefugter Offenlegung.
Panama
In Panama gibt es ein eigenständiges Datenschutzgesetz, das dem Schutz personenbezogener Daten dient: Mit dem Ley de Protección de Datos en Panamá, das im März 2019 erlassen worden und durch das Exekutivdekret Nr. 285 vom 28. Mai 2021 ergänzt worden ist, hat Panama einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der – ähnlich wie die DSGVO – Grundsätze, Rechte und Pflichten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten festlegt.
Das Gesetz regelt unter anderem die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, fordert transparente Informationen und verleiht den Betroffenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch.
Rechtlicher Rahmen für künstliche Intelligenz
Derzeit existiert in Guatemala, Honduras und Panama kein eigenständiges, umfassendes Gesetz, das sich speziell mit künstlicher Intelligenz befasst. In allen drei Ländern werden KI-bezogene Themen bislang eher durch bestehende allgemeine Rechtsrahmen und politische Initiativen behandelt.
Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.