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Hongkong, SVR: Gewerblicher Rechtsschutz
Hongkong, SVR verfügt über ein gesetzliches und richterrechtliches Instrumentarium, um den Schutzanforderungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entsprechen zu können. (Stand: 23.02.2026)
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Mitgliedschaft in internationalen Übereinkommen
Hongkong, SVR ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen:
- TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights; zum TRIPS siehe: GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum);
- Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
- Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
- Genfer Übereinkommen über den Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung;
- Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst;
- WIPO-Urheberrechtsvertrag;
- Nizzaer Klassifikationsabkommen (Nice Agreement Concerning the International Classification of Goods and Services for the Purposes of the Registration of Marks).
Die Zugehörigkeit zu diesen Abkommen resultiert teils aus einer auf Hongkong, SVR übergeleiteten Mitgliedschaft der VR China (so bei der Berner Übereinkunft oder dem WIPO-Urheberrechtsvertrag), teils aus einer originären Mitgliedschaft Hongkongs, SVR.
Bislang ist Hongkong, SVR noch nicht Mitglied des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken.
Patentrecht
Rechtsgrundlage des Patentschutzes war früher die Patents Ordinance 1997. Patentschutz wird in zwei Formen, dem Standardpatent (standard patent) sowie dem Kurzzeitpatent (short-term patent), erteilt. Die Genehmigungsvoraussetzungen für ein "short-term patent" sind gegenüber dem "standard patent" stark vereinfacht. Allerdings gewährt das "short-term patent" einen Schutz nur für die Dauer von vier Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um nochmals vier Jahre. Anträge auf Erteilung eines Patentes sind beim Patents Registry, Intellectual Property Department zu stellen. Ein Standardpatent wurde früher nur erteilt, wenn bereits ein Patent durch die Patentämter des Vereinigten Königreichs, der VR China oder das Europäische Patentamt zuerkannt wurde. Die Schutzdauer des Standardpatents beträgt zwanzig Jahre, beginnend mit der Einreichung der Patentanmeldung in Großbritannien, der VR China oder beim Europäischen Patentamt.
Nach Ende 2019 in Kraft getretenen Änderungen durch die Patents (Amendment) Ordinance kann ein Standardpatent nun direkt in Hongkong, SVR beantragt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung in einem anderen Land erfolgen muss. Das bislang praktizierte Re-Registrierungsverfahren wird allerdings zusätzlich beibehalten. Zudem wurde das System der Erteilung, Durchsetzung und Anfechtung der "short-term patents" konkretisiert. Insbesondere wurden die Anforderungen, die an die Anfechtung eines "short-term patents" gestellt werden, erhöht, um die Einleitung missbräuchlicher Verletzungsverfahren zu verhindern.
Markenrecht
Das Marken- und Warenzeichenrecht findet seine Rechtsgrundlage in der Trade Marks Ordinance, in Kraft getreten am 4. April 2003 und zuletzt geändert durch die Trade Marks (Amendment) Ordinance 2020, sowie deren Durchführungsregelungen. Zuständig für die Registrierung des Warenzeichens ist das Trade Marks Registry. Die Schutzdauer einer registrierten Marke beträgt zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.
Designrecht
Gesetzlich geschützt werden Geschmacksmuster (Registered Designs Ordinance 1997), Integrated Circuits Designs (durch die Integrated Circuits Design Ordinance 1997) sowie Pflanzen und Züchtungen (durch die Plant Varieties Protection Ordinance).
Derzeit läuft bis 16. März 2026 eine öffentliche Konsultierungsphase bezüglich einer Überarbeitung des Systems der eingetragenen Designs.
Urheberrecht
Rechtsgrundlage ist die Copyright Ordinance (CO). Urheberrechtlich geschützt sind Werke aus den Bereichen Literatur, Theater, Musik, Fotografie, Computerprogramme, Film, etc. Die Schutzdauer des Copyrights beträgt grundsätzlich das Leben des Urhebers plus 50 Jahre nach seinem Tod (Ende des Kalenderjahres). Geschäftsführer und Manager eines Unternehmens sind mit einer zivil- und strafrechtlichen Haftung belegt, falls in den von ihnen geführten Unternehmen gegen Urheberrecht verstoßen wird.
Ein Reformentwurf zur Überarbeitung der CO wurde im Juni 2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Dezember 2022 wurde die Copyright (Amendment) Ordinance 2022 verabschiedet. Die Änderungen finden seit 1. Mai 2023 Anwendung. Reformziel war die Anpassung des Urheberrechtsschutzes an die Anforderungen des digitalen Zeitalters und ein Ausgleich der in Frage stehenden, nicht immer gleichlaufenden Interessen des Urheberrechtsinhabers und der Öffentlichkeit.
Die normierten Ausnahmen vom Urheberrecht wurden erweitert. So stellt unter anderem der angemessene Umgang (fair dealing) mit einem urheberrechtlich geschützten Werk zu Zwecken der Parodie, Satire, Karikatur oder Persiflage (dazu neue Sec. 39A CO) oder auch zu Zwecken des Zitats oder der Kommentierung aktueller Ereignisse (Sec. 39 CO) unter bestimmten Bedingungen keine Urheberrechtsverletzung dar. Im Bereich der Anbieter von Online-Diensten wurden beispielsweise neue "Safe Harbour"-Vorschriften für Plattformbetreiber eingeführt (Teil II, neue Division IIIA, Sec. 88A ff. CO). So werden sie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Sec. 88B CO von der Haftung ausgenommen, wenn sich auf ihren Online-Plattformen urheberrechtsverletzende Inhalte befinden. Die Serviceprovider haben nach Benachrichtigung oder Kenntnisnahme insbesondere angemessene Schritte zu unternehmen, um die Verletzung zu begrenzen oder zu beenden.
Rechtsverfolgung bei Verletzung von Schutzrechten
Verantwortliche Behörde für die strafrechtliche Verfolgung und Ahndung der Verletzung gewerblicher Schutzrechte ist das Customs and Excise Department.
Zivilrechtlich kann wirkungsvoll im Wege einstweiliger Verfügungen sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverfügungen gegen Produktfälschungen und Markenverletzungen vorgegangen werden.
Nach der Arbitration (Amendment) Bill 2016, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, sind auch bei Streitigkeiten hinsichtlich geistiger Schutzrechte Schiedsverfahren möglich.