Zollbericht Indien Zolltarif, Einfuhrzoll

Indien: Zolländerungen mit dem neuen Haushalt

Das indische Finanzgesetz 2026 bringt Änderungen im Zollrecht, Anpassungen im Zolltarif sowie neue Fördermaßnahmen für ausgewählte Wirtschaftssektoren.

Von Andrea Mack | Bonn

Die indische Regierung hat das neue Finanzgesetz für das Finanzjahr 2026/2027 im Amtsblatt vom 30. März 2026 veröffentlicht. Neben den bereits im Februar erlassenen Customs Notifications enthält das Gesetz weitere Änderungen zollrechtlicher Bestimmungen. 

Änderungen im Zollgesetz

  • Der Geltungsbereich des Zollgesetzes (Customs Act, 1962) wird auf Fischereiaktivitäten von unter indischer Flagge fahrenden Schiffen außerhalb der Territorialgewässer ausgeweitet. Fisch, der offshore gefangen und nach Indien verbracht wird, gilt als zollfrei beziehungsweise als Export, wenn er in einem ausländischen Hafen angelandet wird.
  • Eigentümer gelagerter Waren dürfen diese - unter Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen - ohne Genehmigung des zuständigen Zollbeamten von einem Zolllager in ein anderes verbringen.
  • Die Gültigkeit einer verbindlichen Zollauskunft (Advance Ruling) zur zolltariflichen Einreihung, zum Ursprung oder zum Zollwert einer Ware wird von drei auf fünf Jahre verlängert.

Diese Regelungen sind seit dem 1. April 2026 in Kraft.

Änderungen im Zolltarifgesetz

  • Seit dem 2. Februar 2026 gilt für Schirme mit Teleskopauszug und andere Schirme (HS-Codes 6601.91.00 und 6601.99.00) ein erhöhter spezifischer Zollsatz von 20 Prozent, mindestens jedoch 60 indische Rupien pro Stück (vorher 20 Prozent). Für Griffe, Knäufe und andere Teile (HS 6603.90.10 und 6603.90.90) werden 10 Prozent, mindestens jedoch 25 indische Rupien pro Kilogramm erhoben (vorher 10 Prozent).
  • Für zollpflichtige Waren der HS-Position 9804, die per Post oder Luftfracht für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, gilt ein einheitlicher Zollsatz von 10 Prozent. Dies betrifft auch Arzneimittel. Für bestimmte lebenswichtige Medikamente bestehen Sonderbefreiungen.
  • Seit dem 2. Februar 2026 sind 17 neue Medikamente vom Einfuhrzoll befreit. Gleiches gilt für Arznei- und notwendige Nahrungsmittel zur Behandlung von sieben seltenen Krankheiten, sofern sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.
  • Zum 1. Mai 2026 werden für bestimmte Erzeugnisse – etwa zubereitete Beeren, Chemikalien sowie Produkte aus Eisen oder Stahl - neue Zolltarifpositionen mit eigenen Zollsätzen eingeführt (Fourth Schedule, Finance Act, 2026).
  • Zahlreiche warenspezifische Ausnahmeregelungen (Zollbefreiungen oder ermäßigte Zollsätze) werden bis zum 31. März 2028 verlängert. Andere laufen zum 31. März 2026 aus. Zugleich werden weitere Importzölle (Basis Customs Duties - BCD) angepasst.

Zur Förderung strategisch wichtiger Sektoren gewährt die indische Regierung unter anderem Zollbefreiungen für die Einfuhr von:

  • Vorprodukten wie Natriumantimonat zur Herstellung von Solarpanel-Glas,
  • Investitionsgütern zur Verarbeitung kritischer Mineralien,
  • Investitionsgütern zur Herstellung von Lithium-Ionen-Zellen für Batteriespeichersysteme sowie
  • Ausrüstungen für Kernkraftprojekte (befristet bis 2035).

Neue Gepäckbestimmungen

Die neuen Bestimmungen für Reisegepäck (Baggage Rules, 2026) sind am 2.Februar2026 in Kraft getreten und ersetzen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2016. Wesentliche Neuerung ist die Anhebung der zollfreien Freibeträge:

  • Für Touristen ausländischer Herkunft steigt der zollfreie Freibetrag von 15.000 auf 25.000 indische Rupien.
  • Für Personen mit Wohnsitz in Indien, Ausländer mit gültigem Visum (mit Ausnahme von Touristenvisum) sowie Touristen indischer Herkunft erhöht sich der Freibetrag von 50.000 auf 75.000 indische Rupien.

Diese Regelungen gelten nicht für Einreisen auf dem Landweg.

Zusätzlich dürfen Reisende ab 18 Jahren nun einen (neuen) Laptop inklusive Notepad zollfrei im persönlichen Gepäck einführen. Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Toilettenartikel und Mobiltelefon bleiben weiterhin zollfrei.

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