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Indonesien: Indirekte Steuern
Die wichtigsten indirekten Steuern in Indonesien sind die Mehrwertsteuer und die Kohlenstoffsteuer. (Stand: 26.06.2026)
Die indirekten Steuern werden insbesondere durch das Mehrwertsteuergesetz Nr. 8 von 1983 (Undang-Undang Nomor 8 Tahun 1983 tentang Pajak Pertambahan Nilai) geregelt, das mehrfach geändert wurde, zuletzt durch das Gesetz Nr. 6 von 2023 (Undang-Undang No. 6 Tahun 2023).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Steuerpflichtig sind grundsätzlich Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb Indonesiens sowie Warenimporte.
Unternehmen, deren steuerpflichtiger Jahresumsatz den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet, müssen sich als Mehrwertsteuerpflichtige registrieren lassen und elektronische Steuerrechnungen (e-Faktur) ausstellen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mehrwertsteuersatz 12 Prozent. Gleichzeitig wurde durch Übergangsregelungen für zahlreiche gewöhnliche Waren und Dienstleistungen eine reduzierte Bemessungsgrundlage eingeführt, sodass die effektive Steuerbelastung vielfach weiterhin 11 Prozent beträgt. Der volle Steuersatz von 12 Prozent gilt insbesondere für Luxusgüter sowie bestimmte weitere steuerpflichtige Umsätze.
Exporte von Waren und bestimmten Dienstleistungen unterliegen weiterhin dem Nullsteuersatz.
Kohlenstoffsteuer
Die Kohlenstoffsteuer ist die neueste Steuer im indonesischen Steuersystem. Sie wird durch das Gesetz Nr. 7 von 2021 (Undang-undang No. 7 Tahun 2021/Harmonisasi Peraturan Perpajakan) geregelt, mit dem eine Steuerreform im Lande eingeführt wurde. Es handelt sich um eine extrafiskalische Steuer. Sie wird auf Kohlendioxidemissionen erhoben, die bei der Verbrennung von Kraftstoff entstehen. Ziel der neuen Kohlenstoffsteuer ist es, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Für die Erhebung der Steuer muss das Gesetz noch geregelt werden. Die Regierung verfolgt zunächst einen stufenweisen Ausbau des nationalen Emissionshandelssystems und beabsichtigt, die Kohlenstoffsteuer erst parallel zur weiteren Entwicklung des Kohlenstoffmarktes einzuführen. Bisher wurde die allgemeine Erhebung der Kohlenstoffsteuer jedoch weiterhin nicht umgesetzt.
Verbrauchsteuern
Neben der Mehrwertsteuer erhebt Indonesien Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren. Hierzu gehören insbesondere Tabakwaren, alkoholische Getränke sowie einzelne weitere gesetzlich bestimmte Verbrauchsgüter.
Die Verbrauchsteuern werden durch das Verbrauchsteuergesetz (Undang-Undang Nomor 11 Tahun 1995 tentang Cukai), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 7 von 2021, geregelt. Ziel dieser Abgaben ist neben der Einnahmeerzielung insbesondere die Lenkung des Verbrauchs bestimmter Waren.