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Special | Indonesien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Indonesien unterstützt bei der Ermittlung und Abwendung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlagen

Indonesien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), hat aber das hier relevante Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

In Indonesien gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Sie werden auf der Ebene von Städten und Gemeinden festgelegt und jährlich nach einer unter anderem von der Wirtschaftswachstums- und Inflationsrate abhängigen Formel angepasst.

Die niedrigsten monatlichen Mindestlöhne finden sich Stand Juli 2023 in Zentraljava mit etwa 2 Millionen Rupiah (Rp; entspricht rund 121 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Ende Juli 2023: 1 Euro = 16.520 Rupiah), die höchsten in dem östlich von Jakarta gelegenen Karawang, dem Zentrum der Automobilindustrie, mit knapp 5,2 Millionen Rupiah (rund 312 Euro). Doch zumeist nur ausländische Unternehmen und die großen Staatsunternehmen zahlen Mindestlöhne. Gerade kleinere Unternehmen können ihn leichter umgehen, etwa über Leiharbeit. Zudem arbeitet mehr als die Hälfte der Beschäftigten im informellen Sektor, oftmals unregelmäßig und am Rande des Existenzminimums. Schätzungen gehen daher davon aus, dass die Durchschnittslöhne aller formell und informell Beschäftigten nahe an den gesetzlichen Mindestlöhnen liegen. Selbst einfache Bankangestellte verdienen manchmal kaum mehr als den Mindestlohn, viele Beschäftigte sind daher froh, wenn sie Anspruch auf ihn haben. Viel mehr als existenzsichernd ist der Mindestlohn aber nicht, denn noch immer gibt der Indonesier im Durchschnitt etwa die Hälfte seines Einkommens für Nahrungsmittel aus. 

In den Jahren vor der Coronakrise verordnete die Regierung Mindestlöhne, die deutlich über der Wirtschaftswachstumsrate lagen. Insbesondere arbeitsintensive Branchen, wie etwa die exportorientierte Bekleidungsindustrie mit ihrer Konkurrenz aus Indien, Bangladesch und Kambodscha, gerieten dadurch unter Druck. In 2021 liberalisierte die Regierung im Zuge einer großangelegten Investitionsrechtsreform auch das Arbeitsrecht, Mindestlohnsteigerungen wurden gezügelt. 

Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Indonesischen Industrie- und Handelskammer (AHK Indonesien/EKONID) bietet Unternehmen individuelle Beratung und Recherche an.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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