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Zollbericht Israel Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollverfahren

Das Zollverfahren kann durch einen Zollagenten oder den Importeur selbst durchgeführt werden. Vollständige Dokumentation und Abgabenzahlung sind Voraussetzung für die Zollfreigabe.

Von Wladimir Struminski | Israel

Die Zollanmeldung erfolgt durch ein papierloses Verfahren mit der Bezeichnung "Global Gate“. Importeure können das Einfuhrverfahren durch einen von ihnen beauftragten Zollagenten oder in Eigenregie durchführen. In der Praxis ist die Inanspruchnahme der Dienste eines Zollagenten oft der einfachere Weg.

Ein Importeur, der das Zollverfahren selbst abwickelt, muss im Global-Gate-System registriert sein und über eine eigene qualifizierte Signaturkarte verfügen. Bei Beauftragung eines Zollagenten benötigt dieser eine elektronische Vollmacht des Importeurs.

Importerklärung muss vollständig dokumentiert sein

Das Zollverfahren wird durch die elektronische Importerklärung im "Global Gate“ eingeleitet. Der Importerklärung sind alle relevanten Begleitdokumente beizufügen. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, die Frachtpapiere und ein Ursprungszeugnis. Falls die Einfuhr im Rahmen eines Freihandelsabkommens erfolgt, muss durch ein Präferenzzeugnis nachgewiesen werden, dass die Transaktion die Anforderungen des jeweiligen Abkommens erfüllt. Ferner gehören – soweit relevant –  behördliche Genehmigungen für Waren zu, die einer Marktzulassung oder Importgenehmigung bedürfen (weiterführende Informationen hierzu in den Abschnitten Marktzugangsvoraussetzungen und Sanitär-epidemiologische, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle).

Ohne die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Dokumentation kann die Zollfreigabe verzögert werden. In jedem Fall ist sie erst nach vollständiger Dokumentenvorlage möglich.

Vor der Zollfreigabe müssen alle erforderlichen Pflichtzahlungen wie Zölle, Kaufsteuern und die Mehrwertsteuer geleistet werden. Ist das bis zur Ankunft der Ware nicht geschehen, behält der Zoll die Ware auf Lager, bis die Zahlungen erfolgt sind. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Wartezeiten – drei Monate bei Seefracht und 45 Tage bei Luftfracht – darf der Zoll die Ware veräußern oder vernichten.

Transittransporte unbedeutend

Israel ist kein bedeutender Standort für Transittransporte. Zwar bemühen sich israelische Seehäfen, ihr Drehkreuzgeschäft für das östliche Mittelmeer auszubauen. Allerdings spielen sie in diesem Bereich bisher keine allzu große Rolle.

Grundsätzlich hat Israel Potenzial als Landbrücke für den Warentransit auf dem Weg vom Mittelmeer Richtung Osten, also nach Jordanien und darüber hinaus. Allerdings kann dieses Potenzial aufgrund der gegenwärtigen Spannungen sowie fehlender diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und einer Reihe von Nahostländern derzeit nicht ausgeschöpft werden.

Im Rahmen von in den 1990er-Jahren unterzeichneten Abkommen bilden Israel und die Palästinensischen Gebiete ein gemeinsames Zollgebiet. Ein Großteil der palästinensischen Importe wird über Israel abgewickelt.

Wichtige Rolle für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

Israel hat das globale SAFE-Rahmenwerk der Weltzollorganisation zur Sicherheit und Förderung des internationalen Handels übernommen. In diesem Rahmen unterhält es ein Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator – AEO).

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die am globalen Lieferkettenverkehr teilnehmen, wie Importeure, Exporteure, Zollagenten, internationale Spediteure und Frachtterminals. Importeuren bietet die Zusammenarbeit mit Zollagenten, denen der AEO-Status zuerkannt wurde, Verfahrenserleichterungen bei der Einfuhr.

Importeure können zudem einen privilegierten Status als "zugelassene Importeure“ (Authorized Importers) erlangen. Wie AEOs müssen auch sie dafür eine Reihe von Kriterien in Bezug auf Zuverlässigkeit, Betriebsführung und Compliance erfüllen. Beim Status des Authorized Importers handelt es sich um ein nationales israelisches Programm.

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