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Zollbericht Japan Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abgeschlossene Handelsabkommen, Mitgliedschaft in der WTO

Japan ist Mitglied der WTO und Vertragsstaat verschiedener regionaler und bilateraler Abkommen.

Von Klaus Möbius | Bonn

WTO-Mitgliedschaft

Japan ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO).

Freihandelsabkommen bieten Vorteile für die Vertragsparteien

Das Land hat bereits zahlreiche Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen. Diese Abkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten durch geringere Zölle. Sie verschlechtern tendenziell die Position von Exporteuren aus anderen Gebieten, weil für diese die höheren WTO-Zollsätze maßgeblich sind. Außerdem werden in FHA häufig Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von technischen Vorschriften oder Prüfverfahren vereinbart. Der Marktzugang kann dadurch erheblich erleichtert werden.

Freihandelsabkommen Japans

Land/Ländergruppe

Datum des Inkrafttretens des FHA

Singapur

30. November 2002

Mexiko

1. April 2005

Malaysia

13. Juli 2006

Chile

2. September 2007

Thailand

1. November 2007

Indonesien

1. Juli 2008

Brunei

31. Juli 2008

Philippinen

11. Dezember 2008

ASEAN

1. Dezember 2008 (Japan, Singapur, Laos, Vietnam und Myanmar)

1. Januar 2009  (Brunei)

1. Februar 2009 (Malaysia)

1. Juni 2009 (Thailand)

1. Dezember 2009 (Kambodscha)

1. Juli 2010 (Philippinen)

Schweiz

1. September 2009

Vietnam

1. Oktober 2009

Indien

1. August 2011

Peru

1. März 2012

Australien

15. Januar 2015

Mongolei

7. Juni 2016

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (TPP 11)

30. Dezember 2018

EU

1. Februar 2019

RCEP1. Januar 2022
Quelle: Japanisches Außenhandelsministerium

RCEP-Abkommen

Das RCEP-Abkommen (Regional Comprehensive Economic Partnership) wurde am 15. November 2020 unterzeichnet. Neben Japan sind die zehn Mitgliedstaaten des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN), China, Korea, Australien und Neuseeland beteiligt. Dadurch entsteht die größte Freihandelszone der Welt. Das Abkommen trat am 1. Januar 2022 zunächst nur für Australien, Neuseeland, Japan, Brunei-Darussalam, Kambodscha, Laos, Singapur, Thailand, Vietnam und China in Kraft. Korea folgte zum 1. Februar 2022, Malaysia am 18. März 2022, Indonesien am 7. November 2022 und Philippinen am 4. April 2023.

Zollabbau

Die Vertragsparteien des RCEP haben sich auf einen Abbau der meisten Zölle untereinander geeinigt. Australien, Brunei Darussalam, Kambodscha, Japan, Laos, Myanmar, Neuseeland und Singapur verwenden ein einziges Abbauszenario für alle anderen Vertragsstaaten. Die anderen Länder haben bis zu sechs verschiedene Szenarien gegenüber den anderen Vertragsstaaten festgelegt. China hat zum Beispiel ein Abbauszenario für die ASEAN-Staaten und jeweils ein eigenes für Australien, Japan, Korea und Neuseeland. 

Ursprungsregeln und -nachweise

Die Ursprungsregeln des RCEP gelten für alle Vertragsstaaten einheitlich. Als Nachweis, dass die Ursprungsregeln erfüllt sind, dient ein präferentielles Ursprungszeugnis, welches durch staatliche Stellen des Exportlandes ausgestellt wird. Ein einheitliches Ursprungszeugnis sieht das RCEP nicht vor. Die national üblichen Ursprungszeugnisse werden anerkannt. Sie müssen nur bestimmte, gemeinsame Mindeststandards erfüllen.

Laufende Verhandlungen

Mit Bangladesch, Israel, Kolumbien und der Türkei führt Japan zur Zeit bilaterale Verhandlungen über den Abschluss von FHA. Mit Korea und China gibt es Gespräche über ein trilaterales Abkommen.

Die Abkommenstexte können in englischer Sprache auf den Internetseiten des australischen Außen- und Handelsministeriums eingesehen werden.

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