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Rechtsmeldung | Kanada | Gewährleistungsrecht

Erste kanadische Provinz erlässt Gesetz zum Recht auf Reparatur

Québec ist die erste kanadische Provinz, die ein Gesetz zum Recht auf Reparatur erlassen hat. Das Gesetz ist am 5. Oktober 2023 in Kraft getreten.

Von Jan Sebisch | Bonn

Am 5. Oktober 2023 hat Québec die Bill 29 (An Act to protect consumers from planned obsolescence and to promote the durability, repairability and maintenance of goods) erlassen. Das Gesetz sieht unter anderem eine gesetzliche Garantiedauer für die ordnungsgemäße Funktion bestimmter Waren (zum Beispiel Haushaltsgeräte) vor (Good Working Order Warranty). Der Good Working Order Warranty ersetzt allerdings nicht die bestehenden gesetzliche Qualitätsgarantien des Consumer Protection Acts und des Zivilgesetzbuches von Quebec, sondern ergänzt nur die bisher anderweitig bestehenden gesetzlichen Garantien. Verbrauchern wird durch den Good Working Order Warranty nunmehr das Recht eingeräumt, die erfassten Waren auf Kosten des Händlers oder Herstellers reparieren zu lassen oder die Reparatur von einem Dritten durchführen zu lassen und die Reparaturkosten dem Händler oder Hersteller in Rechnung zu stellen.  

Ferner erlegt das Gesetz Kaufleuten und Herstellern die Verpflichtung auf, Ersatzteile und Reparaturleistungen für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Umfasst von dieser Garantie sind allerdings nur Waren, die tatsächlich Wartung, Ersatzteile und Reparaturleistungen erfordern.

 

Zum Thema:

GTAI-Länderbericht: Recht kompakt Kanada

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