Rechtsbericht Kanada Investitionsrecht

Anpassung der Schwellenwerte des Investment Canada Acts

Aktualisierte Grenzwerte und Sicherheitsprüfungen im Investment Canada Act bringen neue Regelungen für ausländische Direktinvestitionen in 2026.

Von Jan Sebisch | Bonn

Der Investment Canada Act (ICA) regelt die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Kanada und sieht die jährliche Anpassung der Prüfschwellen vor. Für 2026 wurden die Schwellenwerte erneut angehoben. Eine Genehmigungspflicht besteht, wenn ein nicht-kanadischer Investor die Kontrolle über ein kanadisches Unternehmen erwirbt und der Unternehmenswert die jeweiligen Grenzen überschreitet.

Die Schwelle beträgt nunmehr 2,179 Milliarden Kanadische Dollar (kan$) für private Investoren aus Staaten mit umfassenden Handelsabkommen mit Kanada sowie 1,452 Milliarden kan$ für Investoren aus WTO-Mitgliedstaaten. Für staatlich beeinflusste Investoren gilt eine niedrigere Schwelle von 578 Millionen kan$. Die Anhebung der allgemeine Schwellenwerte bedeutet, dass ein größerer Anteil von Transaktionen nicht mehr der Genehmigungsplicht unterliegt.

Für Investoren außerhalb des WTO-Raums sowie für kulturelle Unternehmen, insbesondere in den Bereichen, Buch-, Musik- oder Filmproduktion gelten reduzierte Schwellen von 5 Millionen kan$ bei direkten und 50 Millionen kan$ bei indirekten Erwerbsvorgängen. Transaktionen unterhalb der jeweiligen Schwellen unterliegen keiner „Net Benefit“- Prüfung, sind jedoch anzeigepflichtig.

Unabhängig von den finanziellen Schwellen kann jede Investition einer Prüfung unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit unterzogen werden, wenn entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. In solchen Fällen kann auch eine freiwillige Meldung erfolgen.

Darüber hinaus wurden gesetzliche Änderungen eingeführt, darunter neue Meldepflichten für Investitionen in sensiblen Sektoren und erweiterte Prüfungskompetenzen bei staatlich beeinflussten Investoren. Diese Regelungen sollen Ende des Jahres oder Anfang des Folgejahres in Kraft treten.

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