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Kanada: Steuerrecht

Die Steuerhoheit ist in Kanada auf Bund, Provinzen/Territorien und Gemeinden aufgeteilt.

Von Jan Sebisch | Bonn

Steuerhoheit

Es bestehen grundsätzlich drei Steuerhoheiten nebeneinander: Bund, Provinzen/Territorien und Gemeinden. Das bedingt je nach Steuerart eine gemischte Steuerveranlagung. So erheben sowohl der Bund als auch die Provinzen/Territorien Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.

Körperschaftsteuer

In der Regel unterliegen in Kanada ansässige corporations der kanadischen Körperschaftsteuer (Canadian corporate income tax) in Bezug auf ihr weltweites Einkommen. Nicht in Kanada ansässige corporations unterliegen der Körperschaftsteuer hinsichtlich ihrer Einkünfte aus der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Kanada.  

Güter- und Dienstleistungssteuer (Goods and Service Tax)

Die Goods and Service Tax (GTS) ist eine Bundessteuer, die zu einem Satz von 5 Prozent beim Verkauf der meisten materiellen Güter und Dienstleistungen in Kanada erhoben wird. Es handelt sich um eine Art Mehrwertsteuer. Generell wird die GTS von den Lieferanten oder Dienstleistern an den Kunden weitergegeben. In der Regel müssen sich Unternehmen registrieren um die GTS abzuführen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass bestimmte Waren und Dienstleistungen steuerbefreit sind.

Daneben erheben auch die Provinzen eine Provinzverkaufssteuer (Provincial Sales Tax, PST), deren Höhe die einzelnen Provinzen selbst festlegen. Hinsichtlich dessen gilt es allerdings zu beachten, dass fünf Provinzen (New Brunswick, Newfoundland and Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island) einen harmonisierten Steuersatz (Harmonized Sales Tax, HST) erheben, der den Bundessteuersatz mitberücksichtigt. 

Quellensteuer

Darüber hinaus ist zu beachten, dass in Kanada eine Quellensteuer (Withholding Tax) zu einem Satz von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren, bestimmte Management- und technische Dienstleistungsgebühren und ähnliche Zahlungen, die von einer in Kanada ansässigen Person an eine nicht in Kanada ansässige Person geleistet werden, erhoben wird. Hinsichtlich dessen hat der kanadische Auftraggeber die Steuer einzubehalten und abzuführen. Die Quellensteuer stellt eine Art Vorauszahlung auf eine potenzielle Steuerschuld dar, aus diesem Grund ist in einigen Konstellationen eine Vorabbefreiung oder Rückerstattung möglich.

Doppelbesteuerungsabkommen

Es existiert ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen vom 19. April 2001 (Fundstelle: BGBl. Teil II/2002, S. 670), das seit dem 28. März 2002 in Kraft ist. 

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