Recht kompakt | Neuseeland | Indirekte Steuern
Neuseeland: Indirekte Steuern
Die Goods and Services Tax in Neuseeland umfasst den Handel mit Waren und Dienstleistungen. (Stand: 28.10.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.
In Neuseeland wird die Umsatzsteuer als Goods and Services Tax (GST) bezeichnet. Die Steuer wird grundsätzlich auf die meisten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen erhoben. Das neuseeländische Umsatzsteuersystem ist breit angelegt und zeichnet sich durch einen einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent aus. Einige Umsätze, wie etwa Exporte oder bestimmte Finanzdienstleistungen, sind von der Steuer befreit oder werden mit einem Nullsatz (zero-rated) behandelt.
Unternehmen, die in Neuseeland wirtschaftlich tätig sind, müssen sich grundsätzlich für die GST registrieren, sobald sie einen Umsatzschwellenwert von 60.000 Neuseeland-Dollar (NZ$) pro Jahr überschreiten. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich, wenn ein Unternehmen regelmäßige steuerpflichtige Umsätze erzielt, den Schwellenwert aber noch nicht erreicht hat. Auch ausländische Unternehmen die in Neuseeland steuerpflichtige Leistungen erbringen – beispielsweise digitale Dienstleistungen an Privatkunden – können zur Registrierung verpflichtet sein.
Die Abgabe der Steuererklärungen erfolgt in regelmäßigen Intervallen, in der Regel monatlich oder zweimonatlich, abhängig vom Umsatzvolumen des Unternehmens. Die Fälligkeit liegt üblicherweise am 28. Tag des Folgemonats nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Die Erklärungen werden elektronisch bei der neuseeländischen Steuerbehörde (Inland Revenue Department) eingereicht. Für Unternehmen mit geringem Umsatz besteht die Möglichkeit, die Steuer nur vierteljährlich zu melden.
Ein besonderes Augenmerk legt Neuseeland auf die Besteuerung von sogenannte remote services beziehungsweise Ferndienstleistungen, die an neuseeländische Endverbraucher erbracht werden. Remote Services sind definiert als Dienstleistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung kein notwendiger Zusammenhang zwischen dem physischen Standort des Kunden und dem Ort der Leistungserbringung besteht (zum Beispiel elektronische Dienstleistungen). Damit soll die Wettbewerbsneutralität insbesondere zwischen inländischen und ausländischen Anbietern gewährleistet werden.