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Rahmenbedingungen

Der Marktzugang ist nur für Fahrzeuge offen, die den Emissions- und Sicherheitsstandards der Vereinigten Staaten entsprechen.

Von Heiko Stumpf | San Francisco

Neben (regulären) Zöllen gibt es eine Reihe nichttarifärer Handelshemmnisse. Sie bestehen zum einen aufgrund unterschiedlicher Umweltschutzstandards, die von der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) festgelegt werden. So gelten in den USA zum Beispiel abweichende Grenzwerte für den Schadstoffausstoß. Zudem kann der Bundesstaat Kalifornien eigene, strengere Abgasgrenzwerte und Standards für den Verkauf emissionsfreier Fahrzeuge festlegen, als es das Bundesrecht vorsieht.

Zum anderen weichen auch die Sicherheitsstandards ab: Dazu gehören technische Vorschriften, darunter für die Beleuchtung, Außenspiegel, Scheibenwischer, Sicherheitsgurte und Crashtests. Die in den USA geltenden Federal Motor Vehicle Safety Standards werden von der Behörde für Verkehrssicherheit (NHTSA) erstellt.

Bei Einfuhren sind je nach Zustand der Fahrzeuge ("conforming" oder "non-conforming") unterschiedliche Zollvorschriften zu beachten. Nicht-konforme Fahrzeuge sind vor einem Marktzugang umzurüsten.

Insgesamt sind für die Einfuhr von nicht den US-Normen genügenden Fahrzeugen sieben Behörden zuständig. Neben der EPA und dem Department of Transportation sind dies unter anderem die Zollbehörde Customs and Border Protection und die Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service).

Einzelne Bundesstaaten können abweichende Regelungen haben

Darüber hinaus sind bei der Einfuhr in die USA auch bundesstaatliche Regelungen zu beachten. So verbieten einige US-Staaten per Gesetz, bestimmte giftige Stoffe in Verpackungsmaterial zu verwenden. Kalifornien verlangt einen Warnhinweis auf Produkte, die Blei und viele andere gefährliche Stoffe enthalten.

Die Bestimmungen des im Juli 2020 in Kraft getretenen NAFTA-Nachfolgeabkommens United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) führen dazu, dass Kfz-Bauer immer mehr Teile in Nordamerika beschaffen. Der regionale Wertschöpfungsanteil für den Kfz-Sektor wird bis 2025 von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent steigen. So müssen die Firmen für die Vor-Ort-Produktion zum Beispiel deutlich mehr Stahl und Aluminium in den USA, Mexiko und Kanada beschaffen als bisher.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Informationen zu technischen Standards und Normen sind bei dem American National Standards Institute erhältlich. Auskünfte über Zoll- und Einfuhrverfahren erteilt zudem die Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection.

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