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Rechtsmeldung | Kasachstan | Mindestlohn

Kasachstans Haushaltsplan für das Jahr 2023 steht fest

Der Haushaltplan gilt in den Jahren 2023 bis 2025 und legt unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohnes fest. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das Gesetz vom 1. Dezember 2022 "Über den Haushalt für die Jahre 2023 bis 2025“ legt unter anderem die Höhe des Mindestlohns und den monatlichen Berechnungsindex ("Mesyachnyy raschetnyy pokazatel" (MRP)) für die Berechnungen von Bußgeldern, Steuern und anderen Zahlungen für das Jahr 2023 fest. Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Beiträge: 

  • Höhe des Mindestlohnes – 70.000 Tenge (ca. 142 Euro);
  • Mindestbetrag der staatlichen Grundrente – 24.341 Tenge (ca. 50 Euro);
  • Monatlicher Berechnungsindex – 3.450 Tenge (ca. 7 Euro);
  • Existenzminium für die Berechnung der grundlegenden Sozialleistungen – 40.567 Tenge (ca.82,45 Euro) 

Die Höhe der staatlichen Beiträge für die obligatorische soziale Krankenversicherung  beträgt 1,8 Prozent. 

Zum Thema:

Recht kompakt: Kasachstan


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