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Rechtsmeldung | Kasachstan | Mindestlohn
Der Haushaltplan gilt in den Jahren 2023 bis 2025 und legt unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohnes fest.
03.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Gesetz vom 1. Dezember 2022 "Über den Haushalt für die Jahre 2023 bis 2025“ legt unter anderem die Höhe des Mindestlohns und den monatlichen Berechnungsindex ("Mesyachnyy raschetnyy pokazatel" (MRP)) für die Berechnungen von Bußgeldern, Steuern und anderen Zahlungen für das Jahr 2023 fest. Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Beiträge:
Die Höhe der staatlichen Beiträge für die obligatorische soziale Krankenversicherung beträgt 1,8 Prozent.
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