Zollbericht Kolumbien Registrierung von Importeuren, Zollagenten

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Wareneinfuhren in Kolumbien können nur zertifizierte und registrierte Importeure abwickeln. Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das "Ventanilla Única" bereit.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Voraussetzung des Importeurs 

In Kolumbien können nur bei der Handelskammer registrierte und im Steuerregister (Registro Único Tributario - RUT) eingetragene Unternehmen eine Zollabfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zu besonderen Zollverfahren beantragen. Deutsche Unternehmen können die Zollabwicklung in Kolumbien daher nicht selbst vornehmen. Das ist bei einer etwaigen Vereinbarung der DDP-Klausel (Delivered Duty Paid) zu berücksichtigen.

Ferner müssen die Unternehmen für Einfuhren mit Warenwerten über 30.000 US-Dollar über ein digitales Zertifikat oder eine digitale Unterschrift einer von der Akkreditierungsstelle ONAC zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft verfügen. Anträge auf ein digitales Zertifikat oder eine digitale Unterschrift können hier und hier gestellt werden.  

Zollagenten

Außerdem müssen Importeure für Warensendungen mit einem FOB-Wert (fob - free on board) von über 1.000 US-Dollar einen Zollagenten einschalten. Abfertigungen von Warensendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 1.000 US-Dollar können Unternehmen durch ihren gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten selbst vornehmen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Einschaltung eines Zollagenten zur Einfuhrabwicklung. 

Außenhandelsplattform

Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das elektronische Datenbearbeitungssystem VUCE (Ventanilla Única de Comercio Exterior) bereit. Der Zugang ist ausschließlich registrierten Unternehmen mit Zertifikat vorbehalten. Lässt sich der Importeur hinsichtlich der Einfuhrvorgänge durch einen Zollagenten vertreten, so muss er diesem eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

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