Zollbericht Kolumbien Warenbegleitpapiere

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Vor der Einfuhrabfertigung sind Banken einzubinden. Ferner empfiehlt es sich, die Waren einer Vorabinspektion zu unterziehen, um mögliche Unstimmigkeiten rechtzeitig festzustellen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zollabfertigung

Wenn die Waren in Kolumbien eingetroffen sind, verbleiben sie nach der Entladung bis zum Zeitpunkt der Überlassung zum freien Verkehr bzw. Überführung in ein Zollverfahren zunächst in dafür vorgesehenen amtlichen Lagern ("depósitos temporales"). Dort können die Waren einen Monat gelagert werden. Dieser Zeitraum kann gemäß Art. 98 der Zollordnung einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden. Es wird kolumbianischen Importeuren empfohlen, während dieses Zeitraumes die Genehmigung für eine Vorab-Wareninspektion einzuholen, bevor sie die Einfuhranmeldung einreichen. Dies für den Fall, dass es Zweifel an der Warenbeschreibung, den Angaben zu Seriennummern der Produkte oder der Warenmenge gibt.

Banken sind einzubinden

Aufgrund der Vorschriften des kolumbianischen Wechselkursregimes muss der Importeur vor der Einfuhrabfertigung die für die Zahlung des Importes notwendigen Devisen auf das Konto einer hierzu vom Gesetzgeber bevollmächtigten Bank oder Finanzgesellschaft überweisen. Anschließend kann der Importeuer das Formular "Declaración de Cambio" ausfüllen und weiterleiten. 

Mit der Abgabe der Einfuhranmeldung ist die Zahlung der Einfuhrabgaben auf elektronischem Wege vorzunehmen. Dabei sind die zugelassenen Finanzdienstleister einzubinden. Die Waren werden gegen Vorlage der Einfuhranmeldung und der Warenbegleitdokumente aus dem Zolllager freigegeben (levante/retiro automático). Alternativ kann das elektronische Abfertigungssystem eine Warenbeschau anordnen.

Vorabanmeldung

Sämtliche in Kolumbien einzuführenden Waren sind 48 Stunden vor dem Eintreffen am Ankunftsort bei der kolumbianischen Zollbehörde DIAN anzumelden.

Warenbegleitpapiere 

Für die Zollabfertigung sind neben der Einfuhranmeldung folgende Begleitdokumente erforderlich:

  • Handelsrechnung im Original, gut lesbar, in spanischer Sprache oder gegebenenfalls mit entsprechender Übersetzung ins Spanische mit unter anderem folgenden Angaben: Rechnungsnummer, Ausstellungsort und -datum, Name und Anschrift des Käufers, Name und Anschrift des Verkäufers, detaillierte Warenbeschreibung, Menge, Einzelpreis, Gesamtpreis, Zahlungswährung und Lieferbedingungen bzw. Incoterms-Klausel
  • Packliste (nicht verpflichtend, dennoch empfehlenswert)
  • Registrierung oder Einfuhrlizenz, sofern zutreffend
  • weitere Zertifikate oder Zulassungsnachweise, falls zutreffend
  • Ursprungszeugnis beziehungsweise Präferenznachweis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält
  • Beförderungsdokument im Original: Frachtbrief, Konnossement oder Luftfrachtbrief
  • Zollwerterklärung (Declaración Andina del Valor) ab einem Warenwert von 5.000 US-Dollar. Diese definiert den Zollwert der Waren, der als Berechnungsgrundlage für die Einfuhrabgaben dient. 

Diese werden von den Zollbeamten sorgfältig überprüft und müssen anschließend mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Analog zum Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator - AEO) in der EU ermöglicht die kolumbianische Zollbehörde Importeuren die Zertifizierung als "Operador Económico Autorizado" (OEA). Unternehmen, die die hierfür geforderten Mindestsicherheitsstandards erfüllen, profitieren bei der Zollabfertigung von Vorteilen, zum Beispiel durch die Verringerung physischer und dokumentarischer Inspektionen. 

Die kolumbianische Zollverwaltung, wie auch die Zollverwaltungen weltweit, strebt nach gegenseitiger Anerkennung des OEA-Status mit den wichtigsten Handelspartnern durch die Vereinbarung von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (Acuerdo de Reconocmiento Mutuo - ARM). Kolumbien unterhält ein ARM mit den USA, Costa Rica, Brasilien und Uruguay sowie ein multilaterales ARM mit den Mitgliedstaaten der Pazifik-Allianz (Mexiko, Peru und Chile) und der Andengemeinschaft (Bolivien, Ecuador und Peru). 

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