Rechtsmeldung Kroatien Investitionsrecht
Neues Gesetz über ausländische Direktinvestitionen im Entwurf
Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Diskussion über die Überprüfung ausländischer Investitionen veröffentlicht.
29.09.2025
Von Marcelina Nowak | Bonn
Das kroatische Finanzministerium hat einen Entwurf über ein neues Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (FDI-Gesetz) veröffentlicht. Damit kommt es der Verpflichtung nach, die nationalen Vorschriften im Rahmen der EU-Verordnung (EU) 2019/452 an die EU-Standards anzupassen. Zeitgleich sollen die Voraussetzungen einer Vollmitgliedschaft in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erreicht werden.
Bis zum 3. Oktober laufen die öffentlichen Konsultationen. Ende Oktober wird es voraussichtlich in Kraft treten, da das Gesetz im beschleunigten Verfahren verabschiedet wird.
Das Gesetz findet Anwendung auf alle ausländischen Investitionen, die zum Erwerb von 10 Prozent oder mehr am Aktienkapital oder der Stimmrechte an kroatischen Unternehmen (als "Verpflichtete" bezeichnet) führen. Betroffen sind die kritischen Sektoren, wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Verteidigung, Finanzdienstleistungen, Forschung, digitale Infrastruktur und Medien. Die Regelung gilt auch für alle Arten von Konzessionen, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften. Ausgenommen sind Investitionen in landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Waldflächen die im Eigentum der Republik Kroatien stehen.