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Rechtsbericht | Ukraine | Energierecht

Ukraine passt Rechtsrahmen für grüne Energie an EU-Standards an

Die geplanten Gesetzesänderungen sind nicht nur eine rechtliche Anpassung, sondern ein wichtiges Instrument für die Integration des Landes in den europäischen Markt.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 28. November 2025 verabschiedete das Ministerkabinett der Ukraine den Gesetzentwurf über die Änderung bestimmter Regularien bezüglich der Umsetzung der EU-Gesetzgebung im Bereich erneuerbarer Energiequellen.

Ziel der Gesetzesinitiative

Die Initiative soll den ukrainischen Rechtsrahmen im Bereich der erneuerbaren Energien an die Vorgaben der Europäischen Union anpassen. Der Entwurf setzt die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 über erneuerbare Energiequellen und andere EU-Vorschriften zur Förderung grüner Energie und Energiesicherheit um. Damit erfüllt die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Energiegemeinschafts-Vertrag und dem Ukraine Facility-Plan.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes

Der Entwurf sieht umfassende Änderungen vor:

  • Harmonisierung der Begriffe im Bereich der erneuerbaren Energien mit der EU-Gesetzgebung;
  • Einführung neuer Methoden zur Ermittlung von erneuerbaren Energieanteilen;
  • Festlegung neuer nationaler Ziele;
  • Einrichtung und Funktionsweise von Energiegemeinschaften;
  • Schaffung von Kooperationsmechanismen zwischen der Ukraine und EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung gemeinsamer Projekte und Förderprogramme;
  • Einrichtung von speziellen Sonderzonen für die Entwicklung von erneuerbaren Energien, Speicheranlagen und Netzinfrastruktur;
  • Präzisierung der Kriterien für Nachhaltigkeitsmerkmale und Treibhausgasemissionen bei Biokraftstoffen; Bioliquids und Biomassebrennstoffen. 

Bedeutung für Unternehmen

Die Harmonisierung schafft ein transparentes und vorhersehbares regulatorisches Umfeld. Für Investoren soll es einen Anreiz für großvolumige Investitionen in den ukrainischen Energiesektor schaffen. Die Einführung von Sonderzonen und klaren Genehmigungsprozessen schafft zudem zusätzliche Planungssicherheit.

Trotz der Bedeutung von Energieinvestitionen zögern interessierte Unternehmen aufgrund fortgesetzter Angriffe auf Energieanlagen zu investieren. Um die Risiken zu minimieren und abzusichern, führt das Land ab dem 1. Januar 2026 ein Programm zur Absicherung von Kriegsrisiken ein.

Nächste Schritte

Die Verabschiedung durch das Ministerkabinett war der erste Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung. Nach technischer Überarbeitung wurde der Gesetzentwurf Nr. 1427 bei der Werchowna Rada am 3. Dezember 2025 registriert. Derzeit erfolgt eine Prüfung durch die zuständigen Ausschüsse. Die Novelle erfordert zudem die Verabschiedung von umfangreichen untergesetzlichen Regelungen zu Durchführung, Methodiken, Zertifizierungs- und Nachweisregeln. Auch entsprechende nationale Register und Prüfinstanzen müssen eingerichtet werden. Der Umsetzungsprozess ist aufwendig und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

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