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Rechtssystem in Luxemburg
Das luxemburgische Privatrecht weist viele Übereinstimmungen mit dem französischen Recht auf.
14.09.2020
Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn
Allgemeines
Luxemburg ist eine konstitutionelle, parlamentarische Demokratie mit einem Großherzog als Staatsoberhaupt. Die exekutive Gewalt wird vom Großherzog und der Regierung ausgeübt. Die Regierung setzt sich zusammen aus dem Premierminister, der den traditionellen Titel Staatsminister führt, sowie fünfzehn Ministern und drei Staatssekretären.
Luxemburg ist Mitglied der Europäischen Union. Gemeinsam mit seinem Nachbarstaat Belgien und den Niederlanden bildet Luxemburg die sogenannten Benelux-Staaten.
Luxemburg hat mit Deutsch, Französisch und Luxemburgisch drei Amtssprachen. Luxemburgisch ist Nationalsprache. Alleinige Gesetzessprache ist Französisch gemäß Art. 2 des Sprachengesetzes vom 24. Februar 1984. Bürger können sich in jeder der drei Landessprachen an Behörden wenden und sollen nach Möglichkeit eine Antwort in der gewählten Sprache erhalten, Art. 4 Sprachengesetz.
Rechtsquellen
Das luxemburgische Privatrecht wurzelt in dem unter Napoleon Bonaparte entstandenen französischen Code Civil von 1804, denn im Jahr der Einführung war Luxemburg ein Teil der französischen Republik. Der Wiener Kongress machte Luxemburg 1815 nominell zu einem selbständigen Großherzogtum, es erlangte 1839 seine Unabhängigkeit von den Niederlanden, womit die Entwicklung eines eigenen luxemburgischen Rechts begann, wenngleich der französische Code Civil von 1804 in Kraft blieb.
Die wichtigsten Rechtsquellen in Luxemburg sind Gesetze und großherzogliche Verordnungen. Sofern ein Rechtsproblem in Luxemburg ungeregelt ist, darf auf französisches Recht zurückgegriffen werden. Die Gesetzgebung kommt dem Großherzog und dem Parlament (Abgeordnetenkammer) gemeinsam zu. Es gilt ein Vorrang des internationalen Rechts vor dem einfachen nationalen Recht. Oberste nationale Rechtsnorm ist die Verfassung von 1868, die Parallelen zur belgischen Verfassung von 1831 aufweist.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Vertragsrecht in Luxemburg sind der Code Civil (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Code de Commerce (Handelsgesetzbuch).
Regelungen zur Entstehung und zur Abwicklung von Kaufverträgen sind im Luxemburger Code Civil enthalten. Zudem existieren Nebengesetze, wie das Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation). Der Code de Commerce des Großherzogtums beinhaltet Bestimmungen über Handelsgeschäfte und regelt Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Darüber hinaus kommt in Luxemburg der Rechtsprechung (Richterrecht) eine wichtige Bedeutung zu.
Viele Regelungen im Vertragsrecht, insbesondere im Verbraucherschutzrecht, gehen auf europäische Vorgaben zurück und sind deswegen nahezu identisch mit dem deutschen Recht. Es existieren allerdings auch signifikante Unterschiede. So erfolgt der Eigentumsübergang nach luxemburgischen Recht bereits bei Vertragsschluss und nicht, wie nach deutschem Recht, erst bei Übergabe der Kaufsache.
Informationen zu den gesetzlichen Regelungen sind im Internet in französischer Sprache auf der Webseite des Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg, dem luxemburgischen Gesetzblatt, kostenfrei zugänglich.