Recht kompakt | Finnland | Entsendung
Finnland: Entsendung
Wenn Mitarbeitende vorübergehend nach Finnland entsandt werden, gibt es einiges zu beachten. (Stand: 10.07.2025)
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.
Arbeitsrecht
Im finnischen Arbeitsrecht findet sich eine wichtige Regelung bezüglich des Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer in Kapitel 11 des Arbeitsvertragsgesetzes (Työsopimuslaki) Nr. 55/2001.
Der dortige § 1 verweist hinsichtlich der Bestimmung des anwendbaren Rechts auf die Verordnung (EG) 593/2008, die sogenannte Rom-I-Verordnung. Dort gelten für Arbeitsverträge insbesondere die Regeln der Artikel 3 und 8. In § 2 wird die Garantie gleichwertiger Arbeitsbedingungen aus Verordnung (EU) 492/2011 bekräftigt. § 3 verweist dann auf das finnische Arbeitnehmerentsendegesetz (Laki työntekijöiden lähettämisestä) Nr. 447/2016. Dort besonders relevant: die Meldepflicht nach § 7 des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Die Entsendemeldung kann über ein Online-Formular erfolgen.
Sozialversicherungsrecht
In der finnischen Sozialversicherung besteht Versicherungspflicht, allerdings können Arbeitnehmer in Entsendungsszenarien in der heimischen Sozialversicherung bleiben – Stichwort: Formular A1. Weitere Informationen hierzu gibt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).
Steuerrecht
In steuerrechtlicher Hinsicht gilt das deutsch-finnische Doppelbesteuerungsabkommen vom 19. Februar 2016. Die finnische Steuerbehörde stellt einige weitere Informationen zu internationalen Sachverhalten zur Verfügung. Sie hat außerdem die verschiedenen Szenarien einer Beschäftigung von Mitarbeitenden in Finnland durch ein ausländisches Unternehmen zusammengestellt und erläutert.
Einen Überblick über weitere für Entsendungen relevante Rechtsgebiete finden Sie in folgenden Beiträgen: