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Recht kompakt | Luxemburg | Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Luxemburg

Das Arbeitsrecht in Luxemburg ist überwiegend im Code du Travail kodifiziert.

Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn

Das luxemburgische Arbeitsrecht ist seit dem 1. September 2006 in einem Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) zusammengefasst. Darüber hinaus bilden Tarifverträge, Verordnungen, Rechtsprechung sowie der individuelle Arbeitsvertrag selbst weitere Rechtsquellen.

Auch wenn die Schriftform zum Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht zwingend vorgeschrieben ist (was sich aber alleine schon aus Beweisgründen empfiehlt), muss der Arbeitsvertrag - inklusive bestimmter Mindestinhalte - spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme schriftlich bestätigt werden.

Unbefristete Arbeitsverhältnisse können durch den Arbeitgeber sowohl unter Einhaltung einer Kündigungsfrist als auch - bei einem wichtigen Grund - fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss durch einen eingeschriebenen Brief zugestellt werden. Beschäftigt der Arbeitgeber mindestens 150 Arbeitnehmer, so muss er den betroffenen Arbeitnehmer zu einem Kündigungsgespräch vorladen. Die Kündigung kann frühestens am Tag nach dem Gespräch und spätestens acht Tage danach erfolgen.

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber bemisst sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, Art. L. 124-3. Code du Travail. Beträgt sie weniger als fünf Jahre, beläuft sich die Frist auf zwei Monate. Ist der Arbeitnehmer fünf bis zehn Jahre beschäftigt, ist eine viermonatige, bei einer Beschäftigungszeit von über zehn Jahren eine sechsmonatige Kündigungsfrist zu beachten. Für den Arbeitnehmer ist die Kündigungsfrist immer nur halb so lang wie für den Arbeitgeber.

Kann der Arbeitnehmer eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren nachweisen, so hat er Anspruch auf eine sogenannte "Abgangsentschädigung". Die durch Gesetz vom 13. Mai 2008 diesbezüglich geänderten Regelungen statuieren gestaffelt nach jeweils fünf Jahren Betriebszugehörigkeit Abfindungen in Höhe von bis zu 12 Monatsgehältern für alle Gruppen von Arbeitnehmern. Das alte System, das diesbezüglich zwischen Arbeitern und Angestellten unterschied, wurde im gleichen Zuge abgeschafft.

Beschäftigt ein Unternehmen weniger als 20 Arbeitnehmer, so kann der Arbeitgeber wählen zwischen der Zahlung der Abgangsentschädigung oder einer Verlängerung der Kündigungsfrist, Art. L. 124-7. Code du Travail.

Eine Kündigung - unabhängig davon, ob es sich um eine fristlose oder ordentliche Kündigung handelt - darf nicht missbräuchlich sein. Eine Klage gegen die missbräuchliche Kündigung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab der Zustellung der Kündigung oder gegebenenfalls ihrer Begründung beim Arbeitsgericht erhoben werden, Art. L. 124-11. Code du Travail

Das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) ist in französischer Sprache abrufbar auf der des Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg, dem luxemburgischen Gesetzblatt.

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