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Devisenrecht/Zahlungsverkehr in Luxemburg
Der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) ist grundsätzlich frei von Beschränkungen.
11.09.2020
Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn
Aufgrund von europäischen Regelungen ist der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) frei von Beschränkungen. Banken dürfen grundsätzlich keine erhöhten Entgelte für Auslandstransaktionen berechnen. Für Überweisungen in Länder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die einen Betrag in Höhe von 12.500 Euro übersteigen, besteht gemäß Außenwirtschaftsverordnung (WWV) eine Meldepflicht. Diese dient statistischen Zwecken.