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Recht kompakt | Luxemburg | Devisenrecht

Devisenrecht/Zahlungsverkehr in Luxemburg

Der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) ist grundsätzlich frei von Beschränkungen.

Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn

Aufgrund von europäischen Regelungen ist der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) frei von Beschränkungen. Banken dürfen grundsätzlich keine erhöhten Entgelte für Auslandstransaktionen berechnen. Für Überweisungen in Länder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die einen Betrag in Höhe von 12.500 Euro übersteigen, besteht gemäß Außenwirtschaftsverordnung (WWV) eine Meldepflicht. Diese dient statistischen Zwecken.

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