Wirtschaftsumfeld | Luxemburg | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Lohnkosten
In Luxemburg werden die Gehälter an die Inflation angepasst. Das führte in der letzten Zeit zu mehrfachen Lohnsteigerungen.
10.11.2023
Von Inge Kozel | Berlin
Löhne und Gehälter
Im Jahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Arbeitskosten 50,7 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Sie waren dabei am niedrigsten im Hotel- und Gaststättensektor (30,3 Euro), am höchsten im Finanz- und Versicherungssektor (88,3 Euro). Nach Angaben des luxemburgischen Statistikamts Statec verzeichnet Luxemburg die höchsten Arbeitskosten pro Stunde unter den EU-Ländern. Die hohen Kosten sind insbesondere auf die Beschäftigungsstruktur im Land zurückzuführen. Diese ist stärker auf Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung ausgerichtet als in anderen EU-Ländern.
Die Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigen in Kaufkraftstandards) ist 2023 in Luxemburg mit 60 Prozent über dem EU-Durchschnitt (160 Prozent) sehr hoch. Höher ist nur noch Irland mit 130 Prozent. Deutschland befindet sich im Mittelfeld (101 Prozent).
Rund 87 Prozent der gesamten vom Arbeitgeber zu tragenden Arbeitskosten entfallen auf Löhne und Gehälter. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialbeiträge belaufen sich auf rund 13 Prozent. Damit hat das Land einen vergleichsweise geringen Anteil an den indirekten Kosten (EU-Durchschnitt 25 Prozent).
Zwischen den Gehältern in verschiedenen Sektoren bestehen erhebliche Unterschiede, da sich die Branchen hinsichtlich des Bildungsniveaus der Beschäftigten unterscheiden. Aber auch die Herkunft der Arbeitnehmer schlägt sich in verschieden hohen Einkommen nieder: Die lukrativsten Arbeitsplätze werden von Luxemburgern besetzt. Ausländer verdienen durchschnittlich 82 Prozent des Entgelts eines Luxemburgers, Grenzgänger 72 Prozent. In Luxemburg verdienten Frauen nur 0,7 Prozent weniger als Männer im Jahr 2022. Der EU-Durchschnitt beträgt 13 Prozent (Deutschland 18,3 Prozent). Etwa 31 Prozent der Frauen arbeiten in Teilzeit, bei den Männern sind es nur 7 Prozent.
Das durchschnittliche jährliche Bruttogehalt für Vollzeitarbeitnehmer betrug 2022 rund 81.300 Euro. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. September 2023 für unqualifizierte Arbeitskräfte 2.571 Euro brutto und 3.085 Euro für qualifizierte.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, Überstunden sind zu entgelten. Maximal dürfen zehn Stunden am Tag gearbeitet werden. Etwas anderes gilt für Manager oder leitende Angestellte, die dieser Maximalgrenze nicht unterliegen.
Lohnindexierung erhöht Gehälter 2023
In Luxemburg werden die Gehälter indexiert, das heißt, sie erhöhen sich, wenn eine neue Indextranche festgesetzt wird. Renten und Löhne werden automatisch an die durchschnittlichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Indexkommission des Statistikamtes Statec ermittelt die Steigerung anhand eines festgesetzten Warenkorbs. Die Europäische Kommission rechnet für 2023 mit einer Inflationsrate von 3,2 Prozent und mit 2,6 Prozent im Jahr 2024. Nach Aussagen von Statec trat die letzte Indextranche zum 1. September 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Löhne um 2,5 Prozent erhöht.
Die realen Arbeitskosten steigen also 2023 und dürften auch – inflationsbedingt – 2024 zulegen. Im Jahr 2023 gab es insgesamt zwei Indexierungen, die erste im Frühjahr 2023, die zweite im September.
Größter Arbeitgeber Luxemburgs ist der Staat (Jahresende 2020: 31.049 Mitarbeiter). Die privatwirtschaftlichen größten Arbeitgeber finden Sie hier.
2020 | 2021 | 2022 | |
---|---|---|---|
Nominal (in Euro) | 72.700 | 77.100 | 81.300 |
Reale Veränderung (in %) * | k.A. | 7,7 | 8,1 |
2021 (in Euro) | 2022 (in Euro) | nominale Veränderung 2022/21 (in %) | |
---|---|---|---|
Insgesamt | 77.100 | 81.300 | 5,4 |
Land-, Forstwirtschaft, Fischerei | 37.400 | 39.400 | 5,5 |
Bauwirtschaft | 53.500 | 56.000 | 4,6 |
Verarbeitendes Gewerbe | 62.600 | 65.400 | 4,5 |
Handel, Reparatur | 54.000 | 56.800 | 5,3 |
Hotel und Gastronomie | 39.400 | 49.400 | 25,4 |
Transport, Lagerwesen | 75.000 | 81.200 | 8,3 |
Information, Telekommunikation | 87.700 | 90.000 | 2,7 |
Finanzwesen, Banken, Versicherungen | 124.800 | 131.000 | 5,0 |
Wissenschaft | 109.000 | 113.200 | 3,8 |
2018 (in Euro) | |
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Geschäftsführerin, Direktorin 2) | 145.135 |
Wissenschaftliche Berufe | 84.346 |
Verwaltungsangestellte | 55.500 |
Industrie- und Handwerksberufe; Landwirte | 40.872 |
Gewerbetreibende und Verkäufer | 42.060 |
Anlagen- und Maschinenbediener und Montagearbeiter | 40.872 |
Hilfsdienste Arbeiter, Reinigung, Küchenhilfe | 34.000 |
Weitere Lohnbestandteile
Häufig erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt Zuwendungen wie Mitgliedschaften in Sportclubs, Dienstwagen, zinsfreie Darlehen, Gebühren für Privatschulen. Diese sind in der Regel zu versteuern. Üblich ist ein 13. Monatsgehalt, manche Unternehmen zahlen ein halbes 14. Gehalt. Einige Arbeitgeber zahlen Gewinnbeteiligungen oder Leistungszuschläge aus.
Sozialversicherungsbeiträge
Selbstständige und Arbeitnehmer sind Pflichtmitglieder im staatlichen Sozialversicherungssystem. Die Sozialversicherung umfasst Arbeitsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfähigkeits- und Altersrenten, Kindergeld, Gesundheitsfürsorge und Pflegeversicherung.
Arbeitgeber müssen monatlich der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die ihren Beschäftigten gezahlten Bruttolöhne sowie die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden melden. Danach berechnet CCSS den monatlichen Sozialversicherungsbeitrag pro Arbeitnehmer und übermittelt diesen dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmeranteile werden vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und direkt abgeführt. Weitere Informationen zur Sozialversicherung in Luxemburg finden Sie auf der Internetseite der Regierung.
Jedes Unternehmen ist Pflichtmitglied bei der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE). Die Mutualität sichert das finanzielle Risiko von Lohnfortzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ab. Finanziert wird sie durch die Arbeitgeberbeiträge, die durch CCSS eingezogen werden.
Eine Arbeitslosenversicherung (indemnité de chômage) besteht nicht. Sie wird aus dem Solidaritätsfonds (fonds de la solidarité) aus Steuereinnahmen finanziert. Die Krankenversicherung deckt Krankheit, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, Invalidität und Pflegebedürftigkeit ab.
Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben vom Bruttolohn zurück. Die Beitragsbemessungsgrundlage bewegt sich zwischen dem Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer (Mindestbetrag) und dem fünffachen des Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Zwischen Luxemburg und den Ländern der EU bestehen Abkommen über die Sozialversicherung. Arbeitnehmer der EU müssen die Formulare E101 und E111 ihres Heimatlandes besitzen.
Arbeitgeberanteil in % | Arbeitnehmeranteil in % | |
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Rentenversicherung | 8 | 8 |
Krankenversicherung | Geldleistungen 0,25 Naturalleistungen 2,80 | Geldleistungen 0,25 Naturalleistungen 2,80 |
Unfallversicherung | 0,75 | - |
Pflegeversicherung | - | 1,4 |
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (Service de Santé au Travail Multisectoriel - STM) |
| 0,14 |
Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) |
| je nach Beitragsklasse des Unternehmens |