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Zoll
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Zollbericht Mexiko Veredelung
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
06.09.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Gemäß Art. 108 des Zollgesetzes können mexikanische Unternehmen, die sich auf die Veredelung von Waren spezialisiert haben (Maquiladoras) oder Unternehmen, die an speziellen Programmen zur Exportförderung (Programas de Exportación) teilnehmen, Waren zur Verarbeitung, Veredelung oder Reparatur vorübergehend in das Zollgebiet einführen und nach erfolgter Bearbeitung wieder ausführen (Importación temporal para elaboración, transformación o reparación en programas de maquila o de exportación).
Warenabhängig gelten unterschiedliche Zeiträume bis zur Wiederausfuhr.
Bis zu 18 Monaten können:
in Mexiko verbleiben.
Für Container und Lkw-Aufbauten gilt eine Frist von bis zu zwei Jahren.
Für den Zeitraum der Gültigkeit des Veredelungs- oder Exportförderprogramms können
in Mexiko verbleiben.
Mexikanische Veredelungsbetriebe müssen der Zollbehörde genaue Angaben zu den Waren, die wieder ausgeführt werden, zum Wertzuwachs, der durch die Veredelung jeweils entsteht und zu den Resten und Abfällen, die nicht wieder ausgeführt werden, übermitteln.
Veredelungen, Bearbeitungen und Reparaturen von Waren können auch im Verfahren "elaboración, transformación o reparación en recinto fiscalizado" (etwa: Bearbeitung, Veredelung oder Reparatur auf überwachtem Gelände) in Lagern vorgenommen werden (Art. 135 Zollgesetz).
Unternehmen, die Waren mit dem Ziel der Veredelung und späteren Wiederausfuhr in einen weiteren Mitgliedsstaat des USMCA (USA, Kanada) vorübergehend in Mexiko einführen, haben gemäß Art. 2.5 des USMCA zu berücksichtigen, dass eine doppelte Gewährung von Zollvorteilen ausgeschlossen ist (Drawback-Verbot).
Produkte, die grundsätzlich nicht im Veredelungsverfahren bearbeitet werden dürfen, sind in Anhang 29 der Allgemeinen Regeln für den Außenhandel für 2022 aufgeführt. Dieser Anhang ist gemäß den Regeln für den Außenhandel für 2023 weiterhin gültig.
Die mexikanische Regierung hat folgende Programme zur Förderung der Import- und Exportindustrie aufgelegt:
Diese Programme bieten mexikanischen exportorientierten Unternehmen unterschiedliche Steuer- und Zollbegünstigungen im Zusammenhang mit dem Export oder Reexport von Waren nach einer Be- oder Verarbeitung beziehungsweise Veredelung.
Das IMMEX-Programm beinhaltet die Regelungen des früheren PITEX-Programmes und die Maquiladora-Bestimmungen.
Das Drawbackverfahren zählt ebenfalls zu den von der Secretaría de Economía überwachten Programmen der Exportförderung. Mexikanische Importeure können das Verfahren für die Rückerstattung von bei der Abfertigung zur vorübergehenden Einfuhr von Waren zunächst gezahlten Zöllen nutzen. Die Einfuhrzölle werden erstattet bei
Sämtliche Import- und Exportförderprogramme (Programas de Fomento) hat die mexikanische Wirtschaftsbehörde "Secretaría de Economía" auf ihrer Informationsseite zum Außenhandel ausführlich vorgestellt.
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