Zollbericht Moldau Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Moldau ist Vertragsstaat einiger Freihandelsabkommen.
06.04.2023
Von Karin Appel | Bonn
Moldau - EU
Zwischen der EU und Moldau besteht ein Assoziierungsabkommen, welches eine vertiefte und umfassende Freihandelszone umfasst. Das Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) ist seit dem 1. Juli 2016 in Kraft. Es sieht nicht nur die Abschaffung von Zöllen vor, sondern auch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und die Angleichung moldauischer Rechtsetzung an europäische Normen im Bereich des grenzüberschreitenden Handels.
Zudem trägt Moldau seit dem 22. Juni 2022 den Status EU-Bewerberlandes.
CEFTA
Moldau ist Mitglied des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA), welches 2006 in Kraft trat. Neben Moldau sind auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo Vertragsparteien.
GUS
Moldau ist Mitglied der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Im Rahmen der GUS besteht ein Freihandelsabkommen, das heißt die Vertragsstaaten verzichten untereinander auf tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse und gewähren einander Zollpräferenzen. Daneben hat Moldau weitere bilaterale Freihandelsabkommen, wie beispielsweise mit Georgien, der Türkei, Kirgisistan und der Ukraine.
Moldau - Türkei
Das Freihandelsabkommen zwischen Moldau und der Türkei unterzeichneten die Vertragsparteien am 11. September 2014 in Chisinau, am 1. November 2016 trat es in Kraft. Vor dem klaren Ziel, den Handel und die wirtschaftlichen Beziehungen zu fördern, wurde eine Liberalisierung für rund 9.000 Zollpositionen beschlossen, alle administrativen Hindernisse beseitigt und Einfuhrzölle abgeschafft.
WTO
Moldau ist seit dem 26. Juli 2001 Mitglied der Welthandelsorganisation WTO.