Zollbericht Ukraine WTO
Weitere Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Die Ukraine ist Vertragsstaat verschiedener weiterer Freihandelsabkommen.
22.05.2026
Von Karin Appel | Bonn
Ukraine - WTO
Die Ukraine ist seit 2008 Mitglied der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO). Am 11. November 2015 hatte die WTO die Beitrittsbedingungen zum Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt. Die Ukraine trat dem WTO‑Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) formell am 18. Mai 2016 bei; das Abkommen ist seither für die Ukraine voll anwendbar.
Ukraine - Vereinigtes Königreich (UK)
Seit dem 1. Januar 2021 gilt zwischen der Ukraine und UK ein Abkommen über politische Zusammenarbeit, Freihandel und strategische Partnerschaft. Insbesondere beinhaltet das Abkommen Vereinbarungen über den Warenverkehr - einschließlich Bestimmungen über Zollpräferenzen, Zollkontingente, Ursprungsregeln und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, den Handel mit Dienstleistungen, geistiges Eigentum und das öffentliche Beschaffungswesen.
Ukraine - EFTA-Staaten
Die Ukraine unterzeichnete am 24. Juni 2010 in Reykjavik ein Freihandelsabkommen mit den EFTA‑Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, das am 12. Juni 2012 in Kraft trat.
Am 8. April 2025 unterzeichneten die Ukraine und die EFTA‑Staaten ein modernisiertes Freihandelsabkommen, das das bestehende Abkommen umfassend aktualisiert und erweitert. Es umfasst neben dem Warenhandel auch Regelungen zu Dienstleistungen, Investitionen, elektronischem Handel, geistigem Eigentum, öffentlichem Beschaffungswesen sowie nachhaltiger Entwicklung und befindet sich seitdem in der Umsetzungs‑ und Ratifizierungsphase.
Ukraine - Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)
Die Ukraine war Vertragspartei des Freihandelsabkommens der GUS vom 18. Oktober 2011.
Die Ukraine leitete bereits 2018 den Austritt aus den Strukturen der GUS ein, beendete ihre institutionelle Zusammenarbeit und kündigte in den Folgejahren schrittweise zahlreiche GUS‑Abkommen. Seit 2022 hat das ukrainische Parlament den Austritt aus weiteren verbliebenen Abkommen beschlossen. Die Mitgliedschaft der Ukraine in der GUS ist damit de facto beendet, auch wenn der GUS‑Gründungsvertrag nie ratifiziert wurde.
Ukraine - Kanada
Das seit 1. August 2017 in Kraft getretene Freihandelsabkommen mit Kanada (CUFTA), wurde modernisiert und trat mit seinen Neuerungen am 1. Juli 2024 in Kraft.
Das Abkommen behält zwar die Marktzugangsbedingungen für Waren aus dem Abkommen von 2017 bei, wurde jedoch um neue Abschnitte über Investitionen, Dienstleistungen und inklusiven Handel erweitert. Ziel ist die Stärkung der Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen Kanada und der Ukraine zum Wohle von von Arbeitnehmern, Unternehmen und Verbrauchern .
CUFTA bietet kanadischen Exporteuren bessere Möglichkeiten, indem es für verbesserte Marktzugangsbedingungen und eine Abschaffung von Zöllen sorgt. Die Ukraine strebt momentan auf und ist ein vielversprechender Markt für kanadische Exporteure mit Möglichkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Nahrungsmittel (insbesondere Fisch und Meeresfrüchte), Industriegüter wie Eisen- und Stahlwaren, landwirtschaftliche Maschinen, Luft- und Raumfahrtkomponenten, Kunststoffe und Kosmetika.
Ukraine - Russland
Wie sich die (Handels‑)Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland nach dem russischen Angriffskrieg weiterentwickeln werden, ist derzeit nicht absehbar.
Seit Beginn des Konflikts im Jahr 2014 haben sowohl die Ukraine als auch Russland zahlreiche gegenseitige Handelsbeschränkungen erlassen. Auch das bilaterale Freihandelsabkommen wurde ausgesetzt.
Die Ukraine reagierte mit umfassenden Einfuhrverboten für russische Waren.
Diese Einfuhrverbote wurden zuletzt durch Beschlüsse der ukrainischen Regierung über das Jahr 2024 hinaus verlängert und gelten inzwischen bis zum 31. Dezember 2026 (Beschluss der Ukraine Nr. 1707 vom 24. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1147 vom 30. Dezember 2015 „Über das Verbot der Einfuhr von Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation“, mit dem das Importverbot bis einschließlich 31. Dezember 2026 verlängert wurde).
Ukraine - Türkei
Am 3. Februar 2022 unterzeichneten die Ukraine und die Türkei nach jahrelangen Verhandlungen ein bilaterales Freihandelsabkommen (FTA). Das neue Abkommen wurde geschlossen, um den gegenseitigen Handel zu stärken und eine Zusammenarbeit in den Bereichen Hochtechnologie, Luft- und Raumfahrt, Jugendpolitik und Strafverfolgung zu vertiefen.
Am 1. August 2024 wurde das Abkommen zwischen der Ukraine und der Türkei ratifiziert und trat in Kraft. Die Schaffung einer Freihandelszone zwischen den beiden Ländern soll die Bildung eines einheitlichen Wirtschaftsraums der Schwarzmeerländer (mit Ausnahme Russlands) vervollständigen und damit die Entwicklung der Schwarzmeerregion dynamischer machen.