Zollmeldung Montenegro Versandverfahren
Montenegro und Moldau treten dem gemeinsamen Versandverfahren bei
Die Republik Moldau und Montenegro schließen sich dem gemeinsamen Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr an.
31.10.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Ab dem 1. November können gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchgeführt werden. Die Durchführung der Versandverfahren erfolgt über das elektronische System NCTS (New Computerised Transit System). In Deutschland werden hierfür die Fachanwendungen von ATLAS-Versand genutzt, wie die deutsche Zollverwaltung mitteilt.
Für Montenegro bedeutet der Beitritt, dass der internationale Warentransit mit allen Staaten des Übereinkommens – darunter die EU-Staaten, EFTA-Länder, das Vereinigte Königreich, Serbien, Nordmazedonien, die Türkei, die Ukraine und Georgien – künftig elektronisch über NCTS erfolgt.
Die Zollverwaltung Montenegros hebt in einer Mitteilung die Vorteile des NCTS für Unternehmen hervor: ein schnelleres und effizienteres Zollverfahren, weniger Papieraufwand durch elektronischen Datenaustausch, geringere Kosten und kürzere Wartezeiten an den Grenzen.
Das gemeinsame Versandverfahren ist ein zollrechtliches Verfahren, das den grenzüberschreitenden Transport von Waren zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den Vertragsparteien des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren ermöglicht- ohne das bei jedem Grenzübertritt Einfuhrabgaben fällig werden. Die Abwicklung erfolgt elektronisch über das New Computerised Transit System (NCTS).