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Namibia: Gewerblicher Rechtsschutz

Namibia ist Mitglied der ARIPO. Patente können danach über die ARIPO angemeldet werden. Außerdem gelten die nationalen Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In Namibia gelten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unter anderem der Industrial Property Act, 2012 und die Industrial Property Regulations (Regulations No. 114 of 2018)Außerdem gilt der Copyright and Neighbouring Rights Protection Act 6 of 1994.

Die Registrierung von Patenten ist im Industrial Property Act, 2012 in Sec. 12 bis 91 geregelt. Patente können danach registriert werden, wenn eine Erfindung neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. In Sec. 92 bis 130 des Industrial Property Act, 2012 sind industrielle Designs geregelt. Auch industrielle Designs können nur registriert werden, wenn sie neu sind. Ein Design ist neu, wenn es weder durch Veröffentlichung, noch durch Nutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

In Sec. 131 bis 202 des Industrial Property Act, 2012 ist das Markenrecht geregelt. Danach ist eine Marke eintragungsfähig, wenn sie unverwechselbar ist, also von Waren oder Dienstleistungen anderer Personen unterschieden werden kann. Außerdem darf sie nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, irreführend (zum Beispiel in Bezug auf die geographische Herkunft) sein, lediglich aus üblichen Zeichen oder Angaben oder aus Wappen, Flaggen oder Emblemen bestehen. Zudem darf die Benutzung der Marke nicht zu Verwechselungen führen oder Personengruppen beleidigen. Der Antragsteller muss gutgläubig in Bezug auf die Inhaberschaft der Marke sein und den Antrag nicht in böser Absicht stellen.

Das Urheberrecht ist in Namibia im Copyright and Neighbouring Rights Protection Act 6 of 1994 geregelt. Danach sind literarische, musikalische, künstlerische Werke, kinematografische Filme, Tonaufnahmen, Rundfunksendungen, durch Satelliten übertragene programmtragende Signale, veröffentlichte Werke und Computerprogramme vom Urheberrecht geschützt. Zudem muss der Urheber namibischer Staatsbürger oder in Namibia ansässig sein. Alternativ muss das zu schützende Werk einen Bezug zu Namibia haben.

Darüber hinaus ist Namibia Mitglied der African Regional Intellectual Property Organization (ARIPO) und hat das Banjul Protocol on Marks, das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs und das Swakopmund Protocol on the Protection of Traditional Knowledge and Expressions of Folklore unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden.

Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Namibia sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie auf der Webseite der Business and Intellectual Property Authority (BIPA).

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