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Neuseeland: Arbeitsrecht

Den grundsätzlichen gesetzlichen Rahmen für Arbeitsverhältnisse in Neusseland legt der Employment Relations Act 2000 in seiner aktuellen Fassung fest.

Von Jan Sebisch | Bonn

Rechtsgrundlagen

Arbeitsrechtliche Vorschriften finden sich in Neuseeland in Gesetzen (defined and governed by legislation), dem Gewohnheitsrecht (common law) und in den Arbeitsverträgen (employment agreements). Den grundsätzlichen gesetzlichen Rahmen für Arbeitsverhältnisse legt der Employment Relations Act 2000 (ERA) in seiner aktuellen Fassung fest.

Neben dem ERA existiert eine Reihe von Gesetzen die spezielle arbeitsrechtliche Themengebiete behandeln, zum Beispiel der Minimum Wage Act 1983, der Holidays Act 2003 und der Safety at Work Act 2015. Das neuseeländische common law System hat seinen Ursprung in England, ist aber von den neuseeländischen Gerichten eigenständig weiterentwickelt worden und enthält eine Reihe von Grundsätzen, Pflichten und stillschweigenden Bedingungen, die Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses sind.

Ferner ist Neuseeland Gründungsmitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und hat eine Vielzahl von ILO-Übereinkommen ratifiziert.       

Arbeitsvertrag

Gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags finden sich im ERA. Der ERA legt fest, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden müssen. Zudem muss ein Arbeitsvertrag gewisse Mindestangaben beinhalten, unter anderem die Namen der Parteien, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und das Gehalt des Arbeitnehmers.

Auch die Befristung eines Arbeitsvertrages ist möglich. Befristete Arbeitsverträge sind zulässig, sofern dem Arbeitgeber sachlich begründete geschäftliche Gründe für die Befristung vorliegen und diese Gründe dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden.

Im Rahmen des Arbeitsvertrags kann auch eine Probezeit (trial period) festgelegt werden. Die Probezeit kann 90 Tage betragen. Ferner existieren noch sogenannte probationary periods. Probationary periods können im Arbeitsvertrag festgelegt werden, wenn der Arbeitnehmer einer vollständig neuen Tätigkeit nachgeht oder den Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber wechselt, um herauszufinden, ob der Arbeitnehmer in der Lage ist, die neue Tätigkeit auszuüben. Die probationary period ist nicht auf 90 Tage begrenzt und kann für einen längeren (angemessenen) Zeitraum vereinbart werden.

Beendigung des Arbeitsvertrags

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in Neuseeland unter anderem durch Kündigung möglich. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Kündigungsgrund erforderlich (employment cannot be terminated at will). Insofern ein Arbeitgeber unter Umständen die Kündigung rechtfertigen muss, muss er nachweisen können, dass er unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls fair und vernünftig (fair and reasonable) gehandelt hat. In der Regel ist daher erforderlich, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Eine Kündigung ohne Kündigungsfrist ist nur bei besonders schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich.

Auch bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen beziehungsweise im Fall der Umstrukturierung des Betriebs ist der Arbeitgeber gehalten, die Grundzüge eines fairen Verfahrens einzuhalten (the employer must follow a full and fair process). Dies beinhaltet unter anderem, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Umstrukturierungsplänen gibt und vor der Entlassung der betroffenen Arbeitnehmer prüft, ob sie an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden können.

Ferner ist zu beachten, dass der ERA spezielle Arbeitnehmerschutzregelungen enthält für den Fall, dass ein Unternehmen verkauft wird.  

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