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Neuseeland: Steuerrecht

In Neuseeland ansässige Unternehmen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.

Von Jan Sebisch | Bonn

Körperschaftsteuer

In Neuseeland ansässige Unternehmen (resident companies) werden mit ihrem weltweiten Einkommen (worldwide income) besteuert. Nicht in Neuseeland ansässige Unternehmen (non-resident companies) werden mit ihren in Neuseeland erzielten Einkünften besteuert.

Der neuseeländische Körperschaftsteuersatz beträgt 28 Prozent.

Einkommensteuer

In Neuseeland ansässige Personen (residents) sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Nichtansässige Personen (non-residents) sind nur mit ihren Einkünften aus neuseeländischen Quellen steuerpflichtig.

Als ansässig (resident) in Neuseeland gelten Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Neuseeland haben, unabhängig davon, wie lange sie sich außerhalb Neuseelands aufgehalten haben. Ferner gelten Personen als resident in Neuseeland, wenn sie sich ab dem Datum ihrer Ankunft in Neuseeland innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten insgesamt mehr als 183 Tage in Neuseeland aufhalten.

Goods and Services Tax 

Die Goods and Services Tax (GST) ist eine Form der Mehrwertsteuer, die für die meisten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen gilt.

Ferner wird die GST auch auf Remote-Dienste (remote services) erhoben, die von Gebietsfremden für neuseeländische Privatkunden erbracht werden. Das Konzept der remote services ist weit gefasst und umfasst gestreamte und heruntergeladene digitale Produkte (zum Beispiel Musik-, Film- und Spieledownloads, E-Books, E-Magazine) sowie aus der Ferne bereitgestellte Webinare, Software, Webdesign sowie Versicherungen, Glücksspiel, Beratung, IT und professionelle Dienstleistungen.

Quellensteuer auf passive Einkünfte

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von einem in Neuseeland ansässigen Unternehmen an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer von Gebietsfremden, die im Allgemeinen mit 15 Prozent auf Zinsen und Lizenzgebühren und 30 Prozent auf Dividenden zu entrichten ist. Diese Sätze können durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Neuseeland und dem Wohnsitzland des Empfängers geändert werden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Es existiert ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, das seit dem 21. Dezember 1980 in Kraft ist.

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