Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Neuseeland | Vertriebsrecht

Neuseeland: Vertriebsrecht

Zum neuseeländischen Vertriebsrecht finden sich kaum gesetzliche Regelungen.

Von Jan Sebisch | Bonn

Rechtsgrundlage

Das Vertriebsrecht ist kaum gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist in vielen Fällen das Richterrecht. Es existieren verschiedene Optionen durch eine Mittelsperson tätig zu werden. Grundsätzlich kann zwischen einem Handelsvertreter (agent) und einem Vertragshändler (distributor) unterschieden werden.

Handelsvertreter

Handelsvertreter (agent) ist jemand, der selbständig auf Provisionsbasis Geschäfte für einen anderen (principal) vermittelt, ohne dabei auf eigene Rechnung zu handeln.

Grundsätzlich kann ein Handelsvertretervertrag schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Da sich kaum gesetzliche Regelungen zum Handelsvertreter im neuseeländischen Recht finden lassen, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Handelsvertretervertrag abzuschließen, in dem alle Rechte und Pflichten der Parteien umfassend geregelt sind (zum Beispiel das Tätigkeitsgebiet).

Vertragshändler

Vertragshändler (distributor) ist jemand, der als eigenständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren von Herstellern/Lieferanten bezieht und verkauft. Der Warenankauf und das damit verbundene Geschäftsrisiko liegen ausschließlich in der Sphäre des Vertragshändlers. Dementsprechend sind die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers geringer.

Auch zum Vertragshändlervertrag finden sich kaum gesetzliche Regelungen. Dementsprechend sollten auch in diesem Fall alle Rechte und Pflichten der Parteien in einem schriftlichen Vertrag ausführlich festgehalten werden. Bei der Gestaltung des Vertrages sollten Überlegungen zur strategischen Marktentwicklung getätigt werden. So empfiehlt es sich regelmäßig, den Vertragshändler nur für ein bestimmtes Gebiet mit seiner Tätigkeit zu betrauen. Die üblicherweise vom Vertragshändler geforderte Exklusivität begrenzt sich dann auf das Gebiet, für das die Rechte eingeräumt werden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.