Zollbericht Neuseeland Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Freihandelsabkommen / WTO
Neuseeland hat bereits zahlreiche Freihandelsabkommen (FHA) geschlossen. Das Abkommen mit der EU ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten.
27.05.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Mitgliedschaft in der WTO
Neuseeland ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO).
Freihandelsabkommen, die bereits in Kraft getreten sind
Neuseeland hat folgende Freihandelsabkommen geschlossen:
New Zealand-Australia Closer Economic Relationship
New Zealand-Singapore Closer Economic Partnership
New Zealand-Thailand Closer Economic Partnership
Trans-Pacific Strategic Economic Partnership P4 (Neuseeland, Brunei, Chile und Singapur)
New Zealand-China Free Trade Agreement
ASEAN-Australia-New Zealand Free Trade Agreement
New Zealand-Malaysia Free Trade Agreement
New Zealand-Hong Kong-China Closer Economic Partnership
Agreement on Economic Cooperation (Taiwan)
Golf Kooperationsrat (Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Bahrain und Oman)
Comprehensive and Progressive Trans Pacific Partnership CPTPP (Australien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam)
RCEP mit den ASEAN-Staaten Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan und Südkorea
Ferner unterhält das Land Freihandelsabkommen mit beispielsweise Südkorea, dem Vereinigten Königreich und der EU.
Abkommen mit der EU
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Seitdem können sämtliche Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können auch fast alle Ursprungswaren Neuseelands zollfrei in die EU importiert werden. Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol.
Von den Zollsenkungen profitieren nur Ursprungswaren der Vertragsparteien. Das sind Waren, die entweder vollständig von einer Vertragspartei erzeugt wurden oder Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Vollständige Erzeugung kommt praktisch nur für Agrarwaren oder gewonnene Rohstoffe in Betracht. Bei anderen Waren sind fast immer Zulieferungen aus dritten Ländern enthalten. In diesen Fällen bestimmt das Ursprungsprotokoll des Abkommens, welche Kriterien das Endprodukt erfüllen muss, um als Ursprungserzeugnis zu gelten. Häufig wird ein Wechsel der Zolltarifposition aller Komponenten gefordert oder der Anteil der Zulieferungen aus dritten Ländern darf einen bestimmten Anteil am Wert des fertigen Produktes nicht überschreiten.
Als Nachweis, dass es sich um eine Ursprungsware im Sinne des Abkommens handelt, dient entweder:
- die Gewissheit des Importeurs der Ware (Art. 3.20 des Abkommens), oder
- die Erklärung des Exporteurs zum Ursprung gemäß Anhang-3-C des Abkommens: "Der Ausführer (Referenznummer des Ausführers) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren… sind."
Die EU-Kommission hat eine Handreichung zu Ursprungsfragen in englischer Sprache veröffentlicht.
Die wichtigsten Inhalte des Abkommens können im Portal WuP online der deutschen Zollverwaltung eingesehen werden. Das gesamte Abkommen ist im Amtsblatt der EU in allen Amtssprachen veröffentlicht.
Abgeschlossene Abkommen, die noch nicht in Kraft getreten sind
Das Abkommen mit dem Golf-Kooperationsrat (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait und Oman) sowie mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (bilateral) sind noch nicht in Kraft getreten.
Abkommen in Verhandlung
- Pazifik-Allianz: Neuseeland steht in laufenden Verhandlungen mit der Pazifischen Allianz, bestehend aus Chile, Kolumbien, Mexiko und Peru
- Indien: Am 17. März 2025 hat Neuseeland die erneute Aufnahme von Verhandlungen mit Indien über ein umfassendes Freihandelsabkommen bekanntgegeben. Eine frühere Verhandlungsrunde hatte bereits 2011 begonnen und wurde 2015 ergebnislos beendet
- Russland, Weißrussland und Kasachstan: Die Verhandlungen mit diesen drei Ländern wurden als Reaktion auf die Ereignisse auf der Krim und in der Ukraine abgebrochen