Rechtsbericht Nicaragua Umsatzsteuer

Nicaragua: Umsatzsteuer - ein Überblick

Der Umsatzsteuer in Nicaragua unterliegen grundsätzlich der Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Import von Waren nach Nicaragua.

Von Jan Sebisch | Bonn

Existenz und System der Umsatzsteuer

Regelungen zum Umsatzsteuerrecht in Deutschland finden sich in erster Linie im Umsatzsteuergesetz (UStG), das die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MWStSystRl) in nationales Recht umsetzt. Existiert eine Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer in Nicaragua?

  • Gibt es in Nicaragua eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein mit Deutschland vergleichbares Umsatzsteuersystem?

In Nicaragua existiert eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein Umsatzsteuersystem.

  • Wie heißt die Steuer offiziell und auf welcher Ebene wird sie erhoben?

Die Steuer heißt Impuesto al valor agregado (IVA) und wird auf Bundesebene erhoben.

  • Wer ist die zuständige Behörde?

Zuständige Behörde ist das Ministerio de Hacienda y Crédito Público.

Steuersätze

Während das UStG verschiedene Steuersätze (insbesondere Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz) vorsieht, stellt sich die Frage, ob das Umsatzsteuerrecht in Nicaragua unterschiedliche Steuersätze vorsieht und wie diese ausgestaltet sind.

  • Wie hoch ist der reguläre Steuersatz?

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 15 Prozent.

  • Gibt es reduzierte Steuersätze oder Befreiungen (zum Beispiel für Lebensmittel oder Medikamente)?

Bestimmte Güter und Dienstleistungen sind in Nicaragua steuerbefreit, so zum Beispiel Arzneimittel und Impfstoffe.

Steuerpflicht / Steuerbare Umsätze

§ 1 UStG regelt, welche Umsätze unter das UStG fallen beziehungsweise nach der Begriffsregelung des UStG steuerbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Umsätze in Nicaragua grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.

  • Welche Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer?

Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich der Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Import von Waren nach Nicaragua.

  • Wann sind Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmen in Nicaragua, wenn sie steuerpflichtige Umsätze tätigen. Zu beachten ist allerdings, dass in Nicaragua keine gesonderte Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke vorgesehen ist. Stattdessen erfolgt lediglich eine allgemeine steuerliche Registrierung beziehungsweise die Beantragung einer Steueridentifikationsnummer (Registro Único del Contribuyente). 

Behandlung ausländischer Unternehmen

Deutsche Unternehmen stellen sich im Rahmen des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - etwa bei der Erbringung von Dienstleistungen - regelmäßig die Frage, ob eine Registrierung im Ausland erforderlich ist. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist daher relevant, in welchen Fällen eine Registrierung in Nicaragua zu Umsatzsteuerzwecken erforderlich ist.

  • Wann müssen sich ausländische Unternehmen registrieren und die Umsatzsteuer abführen?

Eine spezifische umsatzsteuerliche Registrierung ist im nicaraguanischen Steuerrecht nicht vorgesehen. Sofern ein nicht ansässiges Unternehmen regelmäßig wirtschaftliche Tätigkeiten in Nicaragua ausübt, sollte es sich im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Erfassung registrieren, die auch umsatzsteuerliche Aspekte einschließt.  

  • Existiert ein Reverse-Charge-Mechanismus?

Ein Reverse-Charge-Mechanismus ist in Nicaragua nicht vorgesehen. Für Dienstleistungen eines nicht ansässigen Unternehmens an ein in Nicaragua ansässiges Unternehmen fällt keine Umsatzsteuer an; folglich besteht weder eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers noch eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht des leistenden Unternehmens.

Erklärungs- und Meldepflichten

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen in Deutschland von vielen Unternehmen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Einhergehend erfolgt eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Welche Erklärungs- und Meldepflichten existieren in Nicaragua?

  • Wie häufig müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden?

Umsatzsteuererklärungen können monatlich oder zweiwöchentlich eingereicht werden. Zweiwöchentliche Erklärungen gelten für Großsteuerpflichtige (grandes contribuyentes), die ein Einkommen von mindestens 160 Millionen Córdoba (C$) oder mehr erzielen.

  • Besteht im Falle einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht die Verpflichtung, einen steuerlichen Vertreter zu bestellen?

Ein nicht ansässiges Unternehmen muss keinen steuerlichen Vertreter in Nicaragua bestellen.

Vorsteuerabzug

In Deutschland stellt die Vorsteuer neben der Ausgangsumsatzsteuer die zweite Säule des Umsatzsteuersystems dar. Wie sieht es in Nicaragua mit der Vorsteuer aus?

  • Existiert ein Vorsteuerabzugssystem in Nicaragua?

Ja, ein Leistungsempfänger kann in Nicaragua einen Vorsteuerabzug geltend machen für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die er zur Herstellung anderer steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

  • Können nicht ansässige oder nicht für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen in Nicaragua Vorsteuer geltend machen? 

In Nicaragua ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich an die Registrierung gebunden. Unternehmen, die nicht in Nicaragua steuerlich registriert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.

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