Existenz und System der Umsatzsteuer
Regelungen zum Umsatzsteuerrecht in Deutschland finden sich in erster Linie im Umsatzsteuergesetz (UStG), das die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MWStSystRl) in nationales Recht umsetzt. Existiert eine Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer in Kanada?
- Gibt es in Kanada eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein mit Deutschland vergleichbares Umsatzsteuersystem?
In Kanada gibt es nicht eine einzige einheitliche Umsatzsteuer, sondern ein mehrstufiges System aus Bundes- und Provinzsteuern.
- Wie heißt die Steuer offiziell und auf welcher Ebene wird sie erhoben?
Auf Bundesebene existiert die sogenannte Goods and Services Tax (GST), die landesweit gilt und von der Bundesregierung erhoben wird. Daneben können Provinzen eigene Umsatzsteuern erheben: Entweder in Form einer separaten Provincial Sales Tax (PST), die zusätzlich zur GST anfällt und deren Höhe je nach Provinz variiert, oder als Harmonized Sales Tax (HST), bei der Bundes- und Provinzanteil zu einer einheitlichen Steuer zusammengefasst werden.
- Wer ist die zuständige Behörde?
Auf Bundesebene ist die zentrale Steuerbehörde die Canada Revenue Agency (CRA). Sie ist für die Verwaltung der GST sowie - in den Provinzen mit harmonisiertem System - auch der HST zuständig.
Für die PST gilt dagegen: In den Provinzen, die eine solche eigenständige Steuer erheben, existieren in der Regel provinzeigene Steuerbehörden.
Steuersätze
Während das UStG verschiedene Steuersätze (insbesondere Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz) vorsieht, stellt sich die Frage, ob das Umsatzsteuerrecht in Kanada unterschiedliche Steuersätze vorsieht und wie diese ausgestaltet sind.
- Wie hoch ist der reguläre Steuersatz?
Der reguläre Steuersatz für die GST beträgt 5 Prozent. Die Höhe der PST variiert zwischen 6 und 10 Prozent. Der Steuersatz der HST liegt je nach Provinz derzeit in der Regel zwischen 13 und 15 Prozent.
- Gibt es reduzierte Steuersätze oder Befreiungen (zum Beispiel für Lebensmittel oder Medikamente)?
Steuerbefreiungen sind unter anderem vorgesehen für Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
Steuerpflicht / Steuerbare Umsätze
§ 1 UStG regelt, welche Umsätze unter das UStG fallen beziehungsweise nach der Begriffsregelung des UStG steuerbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Umsätze in Kanada grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.
- Welche Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer?
Grundsätzlich unterliegen alle Umsätze, die als „Supplies“ (Lieferungen und sonstige Leistungen) zu qualifizieren sind, der Umsatzbesteuerung, wenn sie im Inland (Kanada) gegen Entgelt im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit (commercial activity) ausgeführt werden.
- Wann sind Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit in Kanada steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringt, verpflichtet, sich für GST/HST-Zwecke registrieren zu lassen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem sogenannte small supplier.
Behandlung ausländischer Unternehmen
Deutsche Unternehmen stellen sich im Rahmen des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - etwa bei der Erbringung von Dienstleistungen - regelmäßig die Frage, ob eine Registrierung im Ausland erforderlich ist. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist daher relevant, in welchen Fällen eine Registrierung in Kanada zu Umsatzsteuerzwecken erforderlich ist.
- Wann müssen sich ausländische Unternehmen registrieren und die Umsatzsteuer abführen?
Auch ausländische Unternehmen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit in Kanada steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich für GST/HST-Zwecke registrieren zu lassen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem sogenannte small supplier.
- Existiert ein Reverse-Charge-Mechanismus?
In Kanada existiert auch ein Reverse-Charge-Mechanismus. Die GST oder die Bundeskomponente der HST wird bei der Einfuhr von immateriellen persönlichen Gütern (importations of intangible personal property) und Dienstleistungen, die von nicht registrierten, außerhalb Kanadas ansässigen Unternehmen erworben werden und nicht zu mindestens 90 Prozent für gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden, selbst erhoben beziehungsweise selbst veranlagt.
Erklärungs- und Meldepflichten
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen in Deutschland von vielen Unternehmen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Einhergehend erfolgt eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Welche Erklärungs- und Meldepflichten existieren in Kanada?
- Wie häufig müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden?
Unternehmen, die registriert sind und einen Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen kanadische Dollar (kan$) erzielen, sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen monatlich einzureichen. Registrierte Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 1,5 und 6 Millionen kan$ müssen ihre Steuererklärungen vierteljährlich abgeben, können jedoch auf Wunsch auch monatlich einreichen. Liegt der Jahresumsatz eines registrierten Unternehmens unter 1,5 Millionen kan$, erfolgt die Abgabe der Steuererklärung in der Regel einmal jährlich – mit der Möglichkeit, freiwillig monatlich oder vierteljährlich einzureichen.
- Besteht im Falle einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht die Verpflichtung, einen steuerlichen Vertreter zu bestellen?
Ein nicht ansässiges Unternehmen muss keinen steuerlichen Vertreter bestellen.
Vorsteuerabzug
In Deutschland stellt die Vorsteuer neben der Ausgangsumsatzsteuer die zweite Säule des Umsatzsteuersystems dar. Wie sieht es in Kanada mit der Vorsteuer aus?
- Existiert ein Vorsteuerabzugssystem in Kanada?
Ja, ein Leistungsempfänger kann in Kanada einen Vorsteuerabzug geltend machen für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die er zur Herstellung anderer steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeiten verwendet hat.
- Können nicht ansässige oder nicht für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen in Kanada Vorsteuer geltend machen?
In Kanada ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich an die umsatzsteuerliche Registrierung gebunden. Unternehmen, die nicht in Kanada für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Von Jan Sebisch
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Bonn