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Rechtsmeldung Norwegen Steuerrecht

Norwegen: Haushaltsentwurf für 2026 vorgelgt

Die norwegische Regierung hat am 15. Oktober 2025 ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 vorgelegt. Auch für das internationale Geschäft könnte es eine wichtige Änderung geben. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

In Sachen Einkommensteuer schlägt die Regierung vor, die Steuersätze unverändert zu lassen, aber die Schwellen anzuheben:

zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
bis 226.100 NOK0%
226.101 - 318.300 NOK1,7%
318.301 - 725.050 NOK4%
725.051 - 980.100 NOK13,7%
980.101 - 1.467.200 NOK16,7&
über 1.467.20017,7%

Weiterhin ist geplant, die Sozialversicherungsbeiträge um 0,1% auf 7,6% für Arbeitnehmer beziehungsweise auf i.d.R. 10,8% (Arbeitgeber) zu senken. Insgesamt soll also die Belastung des Einkommens aus Beschäftigung gesenkt werden.

In Sachen Umsatzsteuer wird vorgeschlagen, ab Juli 2026 die Mehrwertsteuerpflicht für fernlieferbare / grenzüberschreitend erbrachte Dienstleistungen ("fjernleverbare tjenester") zu verschärfen. Künftig sollen solche Dienstleistungen, die im Ausland eingekauft und für die Nutzung in Norwegen bestimmt sind, zum Beispiel durch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens, der norwegischen Umsatzsteuer (Merverdiavgift; MVA) unterworfen werden. Betreffen könnte das zum Beispiel IT-, cloud- oder Beratungsdienste. Die norwegische Firma / Niederlassung müsste dann die norwegische MVA selbst berechnen und abführen. Gegebenenfalls - bei bestehender Berechtigung - könnte die Steuer dann von der Vorsteuer abgezogen werden.

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