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Zollbericht Norwegen Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Von Stefanie Eich | Bonn

Zolltarif

Die meisten Waren können zollfrei in Norwegen eingeführt werden. Zölle werden aber auf Textilien und Lebensmittel erhoben, die im Jahresverlauf variieren können. 

Waren mit Ursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können größtenteils zollfrei in Norwegen eingeführt werden, sofern ein entsprechender Präferenznachweis vorliegt. Ausnahmen bestehen für Fischereierzeugnisse und landwirtschaftliche Erzeugnisse. 

Zollsätze können Sie im norwegischen Zolltarif recherchieren. 

Zollwert 

Maßgeblich für die Berechnung des zu zahlenden Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Die Zollwertermittlung in Norwegen basiert auf den Prinzipien des WTO-Zollwertabkommens.

Der Einfuhrzoll wird grundsätzlich auf Basis des Transaktionswertes berechnet. Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, den der Käufer an den Verkäufer entrichtet. Hinzu kommen Kosten für zum Beispiel Versicherung, Beförderung, Verpackung oder Lizenzgebühren. Importeuren, die ihre Ware im Ausland selbst abholen, wird ein pauschaler Zuschlag für die Beförderungskosten berechnet.

Die norwegischen Behörden stellen weitere Information zum Zollwert zur Verfügung.

Einfuhrumsatzsteuer

Der reguläre Steuersatz beträgt 25 Prozent, der reduzierte Satz 15 Prozent. Der reduzierte Satz wird beispielsweise auf Lebensmittel erhoben. 

Bestimmte Waren sind ganz oder teilweise von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Zu diesen Waren gehören 

  • Flugzeuge

  • beschädigte Waren

  • Elektrofahrzeuge

  • Waren zur Verwendung in Transportmitteln

  • Waren für diplomatische und internationale Vertretungen

  • Waren für technische und wissenschaftliche Zwecke

  • Waren, die wiedereingeführt werden

  • Muster und Warenproben von vernachlässigbarem Wert

  • Briefmarken, Scheine und Münzen

  • Schiffe 

  • Kunstgegenstände

Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert der Ware. Folgende Kosten sind dem Zollwert hinzuzurechnen: 

  • Zölle, die bei der Einfuhr in Norwegen zu entrichten sind
  • Verbrauchsteuern, die bei der Einfuhr nach Norwegen zu entrichten sind, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst

Zollbefreiung

Norwegen erhebt nur auf wenige Warengruppen Zölle. Aber auch diese Warengruppen können zollfrei eingeführt, sofern es sich um Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, handelt. 

Weitere Zollbefreiungen sind gemäß Kapitel 6 des norwegischen Zollgesetzes für folgende Warengruppen möglich: 

  • Rückwaren
  • Warenmuster
  • Werbematerial
  • Informationsmaterial zu touristischen Zwecken
  • Verpackung und Paletten
  • Waren für wissenschaftliche Zwecke
  • Waren für die Flugzeugindustrie 

Zollabfertigungsgebühren

Während der regulären Dienstzeiten werden keine Abfertigungsgebühren erhoben.

Außerhalb der normalen Dienstzeiten gelten folgende Gebühren: 

  • Abfertigung: 240 nkr je 30 Minuten.
  • Kontrollmaßnahmen: 480 nkr pro Stunde; an Sonn- und anderen Feiertagen und nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr 620 nkr.

Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit erhebt verschiedene Gebühren, siehe Anhang I der Verordnung über Gebühren für besondere Dienstleistungen der Lebensmittelsicherheitsbehörde.

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